EU-Meldungen/ Entsendungsmeldung

EU-Meldung

„Mitarbeiterentsendung ins Ausland“

eu-flagge klein

Ziel der Melde- & Registrierungspflicht ist „Gleiche Arbeit - am selben Ort - zum gleichen Lohn“

Das wesentliche Ziel der EU-Meldepflichten im Rahmen von Mitarbeitereinsätzen in der EU bzw. den EFTA-Staaten ist die Einhaltung von Mindeststandards im Zielland, hinsichtlich folgender Themen:

  • Mindestlohn
  • Arbeitszeiten
  • Urlaubsregelung
  • Sicherheit, Gesundheitsschutz und Hygiene am Arbeitsplatz sowie
  • Bedingungen für Arbeitnehmerüberlassung 

Hintergrund der EU-Meldepflicht

Die EU-Meldepflichten finden Anwendung für entsandte Arbeitnehmer, sogenannte Posted Worker, deren Aufenthalt – je nach Land – der Arbeitsbehörde, der Sozialbehörde oder der Behörde für Arbeitssicherheit vor dem Einsatz gemeldet werden muss.

Seit 2016 haben die Mitgliedsstaaten die definierten Anforderungen der Richtlinie 2014/67/EU zur Durchsetzung der Entsenderichtlinie 96/71/EG in nationales Recht umgesetzt.

A1 Bescheinigung versus EU-Meldung

Bitte beachten Sie, dass der Reisende unabhängig davon, ob eine EU-Meldung notwendig ist oder nicht, jedenfalls eine A1- Bescheinigung mitzuführen hat.

Meldung und Sanktionen

Abhängig der nationalen Bestimmungen müssen Geschäftsreisen vom ersten Reisetag vorab gemeldet und umfangreiche Dokumente (u.a. Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen und Nachweise, Gesundheitszeugnis) bereitgestellt werden.

Eine Missachtung der Meldepflicht führt zu erheblichen Sanktionen und weitreichenden Konsequenzen:

  • Sanktionszahlungen
  • gesetzliche Strafen
  • Einreiseverbote
  • Schadensersatzforderungen von Mitarbeitern bei Verletzung von Fürsorgepflichten
  • Ausschluss aus dem lokalen Mark

Lösung

Die Österreichische Visa und Konsular Gesellschaft (ÖVKG) stellt Ihnen einen erlebbar einfachen Prozess zur Verfügung, mit dem Sie die EU-Meldung mit wenigen Eingaben durchführen können. Die ÖVKG hält die Regularien für Sie aktuell und stellt, wenn gewünscht, eine Verbindung zu juristischen Experten (z.B.: Sozialversicherungs-, Steueranwälte) her.

Nutzen Sie einen erlebbar einfachen Antragsprozess

Die EU-Meldung, A1 Bescheinigung, Visum und Legalisation – alles aus einer Hand:

EU-Meldung

Die ÖVKG unterstützt Sie im EU-Meldeprozess zu folgenden Themen:

  • Prüfung, ob eine EU-Meldepflicht besteht
  • Durchführung der Meldung, inkl. einer möglichen Unternehmensregistrierung
  • Sammlung der Meldedokumente
  • Bereitstellung von Repräsentanten
  • Versendung / Bereitstellung des Dokumentensatzes der EU-Meldung

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Karin Mogy von der ÖVKG gerne telefonisch unter 01/361 55 20 oder per Mail unter entsendungen@oevkg.at zur Verfügung.

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Hier finden Sie die gängigsten FAQs:

http://faq_eumeldung

 

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