Arbeitsvisa

Für eine Arbeitsaufnahme in einem Drittland benötigen Sie in der Regel ein Arbeitsvisum. Das Arbeitsvisum muss grundsätzlich vor der Aufnahme der Arbeit in dem Drittland bei dem zuständigen Konsulat beantragt werden.

Wir unterstützen Sie mit einem einfachen Prozess der Visumbeantragung. Nutzen Sie den ÖVKG Auftrag -wir kümmen uns um den weiteren Visumprozess. Alternativ registrieren Sie sich einmalig und starten Sie Ihren Visumprozess. 

Es gibt Destinationen die unterschiedliche Optionen eines Arbeitsvisums anbieten. Jede Kategorie kann unterschiedliche Prozesse aufweisen bzgl.:

  • Zugangsvoraussetzung
  • Beantragungsweg
  • Kosten
  • Bearbeitungszeiten

 

Welches Visum für den konkreten Fall zutrifft und zweckmäßig erscheint, muss individuell beurteilt werden. Ausschlaggebend sind hierbei Faktoren wie zum Beispiel:

  • die Qualifikation
  • Staatsangehörigkeit
  • Dauer des geplanten Aufenthaltes
  • Firmenzugehörigkeit
  • Unternehmenskonstellation.

 

Vorzulegen sind in jedem Falle aussagekräftige Unterlagen zur Qualifikation sowie zur beabsichtigten Tätigkeit (z. B. konkretes Arbeitsplatzangebot, Stellenbeschreibung, Muster des Arbeitsvertrags).

 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung Ihres Arbeitsvisums. Kontaktieren Sie uns

 

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