Kenia hat die Visumspflicht abgeschafft. Stattdessen müssen Reisende für Reisen ab dem 05.01.2024 vor der Reise eine elektronische Reisegenehmigung (eTA) beantragen.
Kenianische Staatsbürger und Staatsangehörige der EAC-Partnerstaaten sind von der eTA befreit.
Alle anderen Besucher, einschließlich Kleinkinder und Kinder, die in die Republik Kenia reisen wollen, müssen vor Reiseantritt eine genehmigte elektronische Reisegenehmigung (eTA) vorweisen.
Die Bearbeitungszeit hängt von der Art der eTA und der Staatsangehörigkeit der Reisenden ab. Die Standardbearbeitungszeit beträgt mind. drei Arbeitstage.
Abhängig vom Reisezweck werden unterschiedliche Unterlagen gefordert.
Für Fragen stehen Ihnen die ÖVKG Konsular Berater gerne zur Verfügung.
Ihr ÖVKG Team
China: an österreichischen Feiertagen geschlossen
Saudi Arabien: an österreichischen Feiertagen geschlossen, sowie von 27.12.2023 - 29.12.2023
Indien: an österreichischen Feiertagen geschlossen
Brasilien: an österreichischen Feiertagen geschlossen, sowie von 27.12.2023 - 29.12.2023
Russland: voraussichtlich an österreichischen Feiertagen geschlossen, sowie von 2.1.2024 - 8.1.2024
Südkorea: an österreichischen Feiertagen geschlossen
Vietnam: an österreichischen Feiertagen geschlossen
Bitte beachten Sie, dass zur Weihnachtszeit eventuell nicht alle Services wie Express- oder Sameday-Bearbeitungen seitens der Botschaften angeboten werden bzw. möglich sind.
Bitte planen Sie entsprechen mehr Zeit ein.
Unser Öffnungszeiten rund um Weihnachten und Silvester sind:
25.12.2023 bis 26.12.2023: GESCHLOSSEN
27.12.2023-29.12.2023: Geöffnet von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
01.01.2024: GESCHLOSSEN
02.01.2024-05.01.2024: Geöffnet von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Ab 08.01.2024 sind wir wieder MO-FR von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr für Sie da!
Die chinesische Botschaft in Berlin teilt mit:
Vom 01.12.2023 bis zum 30.11.2024 können die Staatsangehörigen der Französischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik, des Königreichs der Niederlande, des Königreichs Spanien und Malaysia, die über einen gültigen gewöhnlichen Reisepass verfügen, die Visumfreiheit genießen, wenn die Reise folgenden Zwecken dient wie geschäftlichen Tätigkeiten, Tourismus, Familien- und Freundbesuch sowie Transit und der Aufenthalt maximal 15 Tage nach der Einreise in die Volksrepublik China dauert.
Es wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Staatsangehörigen der oben genannten Staaten die Visumpflicht bleibt, wenn deren Reisezwecke über die obenerwähnten hinausgehen, deren Aufenthalt länger als 15 Tage dauert und wenn sie(Staatsangehörige von Malaysia sind in diesem Fall ausgenommen) einen Dienstpass besitzen.
Ihr ÖVKG Team
Das Haager Apostille-Übereinkommen tritt ab dem 7. November 2023 zwischen Österreich und der Volksrepublik China in Kraft. Damit entfällt die Notwendigkeit, Urkunden aus dem jeweiligen Ausstellerstaat durch die dort akkreditierten Auslandsvertretungen des Zielstaates zur Verwendung im Zielstaat legalisieren zu lassen. An die Stelle der Legalisation für öffentliche Urkunden tritt damit künftig die sogenannte „Apostille“. Durch die angebrachte Apostille wird bestätigt, dass die Unterschrift echt und der Aussteller der Urkunde entsprechend befugt ist.
Ihr ÖVKG Team