
Wenn Sie ein österreichisches Dokument im Ausland verwenden möchten, benötigen Sie häufig eine Beglaubigung oder Legalisation, um die Echtheit der Urkunde zu bestätigen.
1. Legalisation
Die diplomatische Legalisation bestätigt die Rechtsgültigkeit und Echtheit österreichischer Dokumente, damit diese im Ausland anerkannt werden.
Die Legalisation wird durch das Konsulat desjenigen Staates abgeschlossen, in dem das Dokument verwendet werden soll.
2. Apostille
In vielen Fällen genügt die Apostille anstelle der Legalisation.
Sie dient als vereinfachte Beglaubigungsform im Rechtsverkehr zwischen den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens Nr. 12 und ersetzt die klassische Legalisation.
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Häufig beglaubigte Dokumente
Beglaubigungen oder Legalisationen werden unter anderem für folgende Dokumente durchgeführt:
Geburtsurkunde
Strafregisterauszug
Diplom oder Zeugnis
Heiratsurkunde
Handelsdokumente (Ursprungszeugnis, Rechnung)
Vollmachten und Verträge
Firmenbuchauszug
Produktzertifikate
Medizinische Unterlagen
Reisepass
Steuererklärung oder Finanzamtsauszug
Beispiele für Legalisationen und Beglaubigungen
Hochzeit im Ausland: Häufig sind legalisierte Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis) erforderlich.
Arbeitsaufnahme im Ausland: Ausländische Behörden verlangen oft einen legalisierten Strafregisterauszug oder ein Diplom/Zeugnis.
Internationale Geschäfte: Beim Export in Drittländer oder bei Geschäftsvereinbarungen ist die Vorlage legalisierter Dokumente oft zwingend.
Firmenniederlassungen im Ausland: Regelmäßig werden aktuell legalisierte Firmendokumente benötigt.
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Die ÖVKG bietet langjährige Erfahrung mit Behördenwegen, Konsulatsabwicklungen und Übersetzungsservices.
Egal ob für private Zwecke oder geschäftliche Anliegen – wir unterstützen Sie bei allen Prozessen rund um Legalisation, Beglaubigung und Apostille.
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