Wenn Sie ein österreichisches Dokument im Ausland verwenden möchten, kann es sein, dass Sie die Urkunde beglaubigen lassen müssen.
Es gibt zwei Formen dieser Beglaubigung:
Legalisation:
Ziel der (diplomatischen) Legalisation ist es, die Rechtsgültigkeit und Echtheit von österreichischen Dokumenten zu bestätigen, damit diese Dokumente auch im Ausland vorgelegt werden können. Dabei wird die Legalisation von dem Konsulat jenes Staates abgeschlossen, in dem die Dokumente verwendet werden sollen.
Apostille:
Abhängig vom Land, in dem die Dokumente benötigt werden, kann auch die Anbringung einer Apostille auf den Dokumenten ausreichen.
Die Apostille ist eine Beglaubigungsform, die im Rechtsverkehr zwischen akkreditierten Staaten des Haager Übereinkommens Nummer 12 verwendet wird zur Befreiung von der Legalisation bei ausländischen, öffentlichen Urkunden.
Für folgende Dokumente wird häufig eine Beglaubigung/Legalisation durchgeführt:
Beispiele für Legalisationen/Beglaubigungen:
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Wenn Sie unser Service in Anspruch nehmen möchten, füllen Sie anschließend unser Legalisations-Auftragsformular vollständig aus und schicken es, gemeinsam mit den zu legalisierenden Original-Dokumenten, an unser Büro.
Sehr gerne kümmern wir uns auch um die Abholung Ihrer Original-Dokumente.