Beglaubigung/Legalisation/Apostille

Beglaubigung und Legalisation österreichischer Dokumente für das Ausland 

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Wenn Sie ein österreichisches Dokument im Ausland verwenden möchten, benötigen Sie häufig eine Beglaubigung oder Legalisation, um die Echtheit der Urkunde zu bestätigen.

Formen der Beglaubigung

1. Legalisation

Die diplomatische Legalisation bestätigt die Rechtsgültigkeit und Echtheit österreichischer Dokumente, damit diese im Ausland anerkannt werden.
Die Legalisation wird durch das Konsulat desjenigen Staates abgeschlossen, in dem das Dokument verwendet werden soll.

2. Apostille

In vielen Fällen genügt die Apostille anstelle der Legalisation.
Sie dient als vereinfachte Beglaubigungsform im Rechtsverkehr zwischen den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens Nr. 12 und ersetzt die klassische Legalisation.

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Häufig beglaubigte Dokumente

Beglaubigungen oder Legalisationen werden unter anderem für folgende Dokumente durchgeführt:

  • Geburtsurkunde

  • Strafregisterauszug

  • Diplom oder Zeugnis

  • Heiratsurkunde

  • Handelsdokumente (Ursprungszeugnis, Rechnung)

  • Vollmachten und Verträge

  • Firmenbuchauszug

  • Produktzertifikate

  • Medizinische Unterlagen

  • Reisepass

  • Steuererklärung oder Finanzamtsauszug

Beispiele für Legalisationen und Beglaubigungen

  • Hochzeit im Ausland: Häufig sind legalisierte Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis) erforderlich.

  • Arbeitsaufnahme im Ausland: Ausländische Behörden verlangen oft einen legalisierten Strafregisterauszug oder ein Diplom/Zeugnis.

  • Internationale Geschäfte: Beim Export in Drittländer oder bei Geschäftsvereinbarungen ist die Vorlage legalisierter Dokumente oft zwingend.

  • Firmenniederlassungen im Ausland: Regelmäßig werden aktuell legalisierte Firmendokumente benötigt.

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