Beglaubigungen/Legalisationen/Apostille

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Wenn Sie ein österreichisches Dokument im Ausland verwenden möchten, kann es sein, dass Sie die Urkunde beglaubigen lassen müssen.

Es gibt zwei Formen dieser Beglaubigung:

Legalisation:

Ziel der (diplomatischen) Legalisation ist es, die Rechtsgültigkeit und Echtheit von österreichischen Dokumenten zu bestätigen, damit diese Dokumente auch im Ausland vorgelegt werden können. Dabei wird die Legalisation von dem Konsulat jenes Staates abgeschlossen, in dem die Dokumente verwendet werden sollen.

Apostille:

Abhängig vom Land, in dem die Dokumente benötigt werden, kann auch die Anbringung einer Apostille auf den Dokumenten ausreichen.
Die Apostille ist eine Beglaubigungsform, die im Rechtsverkehr zwischen akkreditierten Staaten des Haager Übereinkommens Nummer 12 verwendet wird zur Befreiung von der Legalisation bei ausländischen, öffentlichen Urkunden.


Für folgende Dokumente wird häufig eine Beglaubigung/Legalisation durchgeführt:

  • Geburtsurkunde
  • Strafregisterauszug
  • Diplom/Zeugnis
  • Heiratsurkunde
  • Handelsdokumente (Ursprungszeugnis, Rechnung)
  • Vollmachtschreiben
  • Verträge
  • Firmenbuchauszug
  • Produktzertifikat
  • Medizinische Unterlagen
  • Reisepass
  • Steuererklärung/Auszug Finanzamt

Beispiele für Legalisationen/Beglaubigungen:

  • Für eine Hochzeit im Ausland werden oftmals legalisierte Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis) benötigt.
  • Für eine Arbeitsaufnahme im Ausland wird von den ausländischen Behörden u. a. ein legalisierter Strafregisterauszug und/oder ein Diplom/Zeugnis aus Österreich verlangt.
  • Bei einem Export von Waren in Drittländer und/oder wichtigen Geschäftsvereinbarungen ist die Vorlage von legalisierten Dokumenten unerlässlich. Bei Firmenstandorten in Drittländern werden regelmäßig aktuell legalisierte Firmendokumente gefordert.

Die ÖVKG stellt Ihnen die langjährige Erfahrung unserer Mitarbeiter mit den komplizierten Behördengängen und langwierigen Telefonaten mit den Konsulaten bereit.

Egal ob Sie unseren Service für den privaten Gebrauch oder einen geschäftlichen Zweck benötigen – die ÖVKG unterstützt Sie bei allen Prozessen der Legalisation und Beglaubigung und auch für Übersetzungen haben wir einen langjährigen und zuverlässigen Partner an unserer Seite.

Nutzen Sie unser Serviceangebot für eine rasche, unkomplizierte und korrekte Abwicklung!

Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich oder senden Sie uns Ihre Anfrage direkt per E-Mail an wien@oevkg.at


Da Bearbeitungsdauer und Kosten abhängig von Art und Anzahl der Dokumente sind, erstellen wir Ihnen sehr gerne ein individuelles Angebot.


Wenn Sie unser Service in Anspruch nehmen möchten, füllen Sie anschließend unser Legalisations-Auftragsformular vollständig aus und schicken es, gemeinsam mit den zu legalisierenden Original-Dokumenten, an unser Büro.

Sehr gerne kümmern wir uns auch um die Abholung Ihrer Original-Dokumente.

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