China Visum

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Informationen zur China-Visum-Einreichung in Österreich:

Die Einreichung der Dokumente erfolgt von Montag – Freitag, ab 09:00 Uhr.

AntragstellerInnen folgender Kategorien sind bei Visa mit einmaliger und zweimaliger Einreise bis auf Weiteres von der Abgabe der Fingerabdrücke befreit (Stand 10.8.2023). Diese Regelung gilt vorerst bis 31.12.2024.

  • Geschäftsvisum (M)
  • Touristen-Visum (L)
  • CREW-Visum (C)
  • Kurzfristiger Familienbesuch (Q2)
  • Transit (G)

AntragstellerInnen, die ein Visum in einer anderen Kategorie oder für eine mehrmalige Einreise beantragen, sind nach wie vor verpflichtet persönlich beim Konsularprovider zu erscheinen, um dort Ihre Fingerabdrücke abzugeben.Vorausgesetzt, dies wurde in der Vergangenheit (seit 9.12.1019) mit dem gleichen Reisepass bei einem chinesischen Visa Application Center noch nicht gemacht. Fingerabdrücke bleiben für 5 Jahre für einen Reisepass gespeichert, sofern dieser solange gültig ist.

ACHTUNG: um ein Visum für eine mehrmalige Einreise zu bekommen, muss der/die Reisende mindestens eine Kopie eines chinesischen Vorvisums mit zweimaliger Einreise vorweisen, das auch zweimalig genutzt wurde, mit dem er/sie also zweimal in China eingereist ist. Erst dann wird ein Visum für eine mehrmalige Einreise gültig für 6 Monate ausgestellt. Wenn ein Visum mit einer mehrmaligen Einreise für 6 Monate mindestens dreimal genutzt wurde, kann ein Visum für eine mehrmalige Einreise für 12 Monate ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung über die Ausstellung des Visums (Einreisehäufigkeit, Dauer des Aufenthalts,...) dem Konsulat obliegt.

WICHTIG:

Vom 01.12.2023 bis zum 30.11.2024 können die Staatsangehörigen der Französischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik, des Königreichs der Niederlande, des Königreichs Spanien und Malaysia, die über einen gültigen gewöhnlichen Reisepass verfügen, die Visumfreiheit genießen, wenn die Reise folgenden Zwecken dient wie geschäftlichen Tätigkeiten, Tourismus, Familien- und Freundbesuch sowie Transit und der Aufenthalt maximal 15 Tage nach der Einreise in die Volksrepublik China dauert.

Vom 14.03.2024 bis zum 30.11.2024 können die Staatsangehörigen von Österreich, der Schweiz, Irland, Ungarn, Belgien und Luxemburg, die über einen gültigen gewöhnlichen Reisepass verfügen, die Visumfreiheit genießen, wenn die Reise folgenden Zwecken dient wie geschäftlichen Tätigkeiten, Tourismus, Familien- und Freundbesuch sowie Transit und der Aufenthalt maximal 15 Tage nach der Einreise in die Volksrepublik China dauert.

Es wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Staatsangehörigen der oben genannten Staaten die Visumpflicht bleibt, wenn deren Reisezwecke über die obenerwähnten hinausgehen, deren Aufenthalt länger als 15 Tage dauert und wenn sie(Staatsangehörige von Malaysia sind in diesem Fall ausgenommen) einen Dienstpass besitzen.

 

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Folgende Unterlagen werden für eine Einreichung beim chinesischen Konsularprovider in Wien benötigt:

  • Reisepass (2 freie gegenüberliegende Seiten – 6 Monate gültig nach Ausreise) im Original
  • Reisepasskopie
  • 2 Fotos im Original (EU-Passformat – Vorgaben siehe HIER. ACHTUNG – der Hintergrund muss absolut reinweiß sein und das Foto hat ein eigenes Format!)
  • Online-Visumantrag (ausgefüllt auf http://bio.visaforchina.org/VIE2_ZH/) unterschrieben auf Seite 1 und auf Seite 8 (bei Applicant’s Signature) – Details, falls wir den China-Visumantrag für Sie erstellen dürfen, finden Sie weiter unten bei der Erklärung zur Auftragsbuchung
  • Business-/Firmeneinladung des chinesischen Unternehmens mit rotem Stempel und Unterschrift. Die Ein- und Ausreisedaten nach China dürfen bei Einreichung nicht in der Vergangenheit liegen und müssen mit dem China-Visumantrag übereinstimmen.
  • Kopie aller chinesischen Vorvisa (sollten dieses in einem anderen Reisepass sein, bitte auch um Kopie der Passangabenseite des „anderen“ Reisepasses)
  • Kopie von derzeit noch gültigen Visa anderer Länder (z.B. USA, Indien, etc.) - sollten diese in einem anderen Reisepass sein, bitte auch um Kopie der Passangabenseite des „anderen“ Reisepasses
  • Bei häufigen Reisen in die Türkei, erleichtert ein kurzes Schreiben mit einer Erklärung der Reisen die Einreichung.
  • Datenschutzerklärung China unterschrieben - klicken Sie HIER, um das Formular herunterzuladen.
  • Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das chinesische Konsulat jederzeit zusaätzliche Unterlagen, ohne Angabe von Gründen einfordern kann. Dies gilt vor allem bei Drittstaatenangehörigen!
  • Kopie des Meldezettels, wenn Sie keinen österreichischen Pass besitzen.
  • Kopie des Aufenthaltstitels (Vor- und Rückseite) bei Drittstaatsangehörigen. Der Aufenthaltstitel muss bei Einreichung noch mindestens 6 Monate gültig sein.

 

Folgende Serviceleistungen bieten wir Ihnen gerne an, wenn Fingerabdrücke abgegeben werden müssen:

  • MEET&GREET-Service

Hier bieten wir neben einer umfangreichen Vorabprüfung der Dokumente auf Richtigkeit und Vollständigkeit ein MEET & GREET-Service an, bei dem sich die Reisenden am Einreichtermin mit einem unserer Mitarbeiter vor Ort treffen und bei dem Antragsprozess begleitet werden. Unser Mitarbeiter nimmt in diesem Fall alle Unterlagen ausgedruckt zum Termin mit und der Reisende muss nur mehr Reisepass und gegebenenfalls Originalpassfotos mitbringen. Da wir bei einem eigenen Agenturschalter die Unterlagen einreichen dürfen, geht die Abwicklung wesentlich schneller. Die Bezahlung vor Ort und Abholung des fertigen Passes übernimmt die ÖVKG.

  • Eigenständige Einreichung der Unterlagen

Umfangreiche Vorabprüfung der Dokumente durch ÖVKG im Vorfeld. Die Einreichung der Unterlagen und Erfassung der Fingerabdrücke erfolgt selbständig durch den Reisenden OHNE ÖVKG-Ansprechpartner vor Ort. Bitte rechnen Sie hier mit längeren Wartezeiten.

Die Konsular- und Visa Application Center-Gebühren müssen vom Reisenden vor Ort bezahlt werden (nur Bankomat oder in bar möglich). Falls die Abholung und der Rückversand des fertigen Passes durch die ÖVKG erfolgen soll, muss der Reisende den Abholschein im Original zu uns bringen oder so rasch wie möglich schicken. Die Abholung des Passes ist nur mit diesem Originalschein möglich.     

 

SO KÖNNEN SIE IHR CHINA-VISUM BEI UNS BUCHEN:

Bitte starten Sie den Auftrag an die ÖVKG über unsere Webseite www.oevkg.at (bei Ersteinstieg ist eine einmalige Registrierung erforderlich). Sollten Sie bereits eine Kundennummer besitzen, geben Sie diiese bitte im Feld "Kundennummer" an.

Hier können Sie im Laufe der Auftragserteilung auswählen, ob wir den Visumantrag für China für Sie ausfüllen dürfen oder ob Sie dies eigenständig machen. Falls wir den Visumantrag für Sie ausfüllen, müssen Sie die persönlichen Daten des Reisenden nur einmalig eingeben. Bei jedem Folgeauftrag werden die Daten automatisch abgerufen und müssen nur mehr gegebenenfalls angepasst werden. Sie können die einzutragenden Daten auch von den Reisenden selbst eintragen lassen, indem Sie den Auftrag zur Bearbeitung an den Reisenden mittels Links freigeben. Eine kurze Erklärung dazu finden Sie HIER!

Falls Sie den Auftrag nicht online auf www.oevkg.at buchen, nutzen Sie bitte das China-Offline „Auftragsformular“ bzw. für die Offline-Ausfüllhilfe das Formular „China-Ausfüllhilfe“. Sie können und diese dann ausgefüllt an wien@oevkg.at schicken. Bitte beachten Sie, dass wir bei Offline-Buchungen bzw. bei Offline-Ausfüllhilfen eine Zusatzgebühr in Rechnung stellen müssen. 

 

ACHTUNG – wir weisen alle Reisenden darauf hin, dass ALLE Felder im China-Visumantrag bzw. im Formular " China-Ausfüllhilfe" Pflichtfelder sind und gewissenhaft und richtig ausgefüllt werden müssen. So sind z.B. Gehaltsangaben sind nicht überspringbar, bei den bereisten Ländern sind allgemeine Angaben wie „EU“ oder „Asien“ unzulässig und auch alle Arbeitsstätten und Ausbildungsplätze ab der 9. Schulstufe sind einzutragen.

Für Fragen zu Ihrem China Visum stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter +43 1 361 55 20 oder per Mail an wien@oevkg.at zur Verfügung!

Liebe Grüße,

Ihr ÖVKG Team

 

 

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