China Visum

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Informationen zur China-Visum-Einreichung in Österreich:

Die Einreichung der Dokumente erfolgt von Montag – Freitag, ab 09:00 Uhr.

AntragstellerInnen folgender Kategorien sind bei Visa mit einmaliger und zweimaliger Einreise bis auf Weiteres von der Abgabe der Fingerabdrücke befreit (Stand 10.8.2023). Diese Regelung gilt vorerst bis 31.12.2024.

  • Geschäftsvisum (M)
  • Touristen-Visum (L)
  • CREW-Visum (C)
  • Kurzfristiger Familienbesuch (Q2)
  • Transit (G)

AntragstellerInnen, die ein Visum in einer anderen Kategorie oder für eine mehrmalige Einreise beantragen, sind nach wie vor verpflichtet persönlich beim Konsularprovider zu erscheinen, um dort Ihre Fingerabdrücke abzugeben.Vorausgesetzt, dies wurde in der Vergangenheit (seit 9.12.1019) mit dem gleichen Reisepass bei einem chinesischen Visa Application Center noch nicht gemacht. Fingerabdrücke bleiben für 5 Jahre für einen Reisepass gespeichert, sofern dieser solange gültig ist.

ACHTUNG: um ein Visum für eine mehrmalige Einreise zu bekommen, muss der/die Reisende mindestens eine Kopie eines chinesischen Vorvisums mit zweimaliger Einreise vorweisen, das auch zweimalig genutzt wurde, mit dem er/sie also zweimal in China eingereist ist. Erst dann wird ein Visum für eine mehrmalige Einreise gültig für 6 Monate ausgestellt. Wenn ein Visum mit einer mehrmaligen Einreise für 6 Monate mindestens dreimal genutzt wurde, kann ein Visum für eine mehrmalige Einreise für 12 Monate ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung über die Ausstellung des Visums (Einreisehäufigkeit, Dauer des Aufenthalts,...) dem Konsulat obliegt.

WICHTIG:

Bis zum 31.12.2025 können die Staatsangehörigen von Österreich,der Schweiz,Irland, Ungarn, Belgien, Luxemburg, der Französischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik,desKönigreichs der Niederlande, des Königreichs Spanien und Malaysia,die über einen gültigen gewöhnlichen Reisepassverfügen, visumfrei einreisen, wenn die Reise zu folgenden Zwecken dient: geschäftlichen Tätigkeiten, Tourismus, Besuch von Familien oder Freunden sowie Transit. Der Aufenthalt in der Volksrepublik China darf 15 Tage nicht überschreiten (Ein- und Ausreisetag werden mitgezählt)

Es wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Staatsangehörigen der oben genannten Staaten die Visumpflicht bleibt, wenn deren Reisezwecke über die obenerwähnten hinausgehen, deren Aufenthalt länger als 15 Tage dauert und wenn sie(Staatsangehörige von Malaysia sind in diesem Fall ausgenommen) einen Dienstpass besitzen.

 

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Folgende Unterlagen werden für eine Einreichung beim chinesischen Konsularprovider in Wien benötigt:

  • Reisepass (2 freie gegenüberliegende Seiten – 6 Monate gültig nach Ausreise) im Original
  • Reisepasskopie
  • 2 Fotos im Original (EU-Passformat – Vorgaben siehe HIER. ACHTUNG – der Hintergrund muss absolut reinweiß sein und das Foto hat ein eigenes Format!)
  • NEUER Online-Visumantrag (ausgefüllt auf https://bio.visaforchina.cn/VIE3_DE/qianzhengyewu unterschrieben, im Original. Falls die ÖVKG den Visumantrag erstellen soll, bitten wir Sie alle notwendigen Informationen im Zuge der online Auftragsbuchung (www.oevkg.at) zu erfassen. Die ÖVKG sendet Ihnen den fertigen Visumantrag zur Unterschrift zu. Unterschriftsfelder beachten! Eine Unterschrift in Vertretung ist NICHT erlaubt! Die Unterschrift muss ident zu der im Reisepass sein! ALLE Felder müssen gewissenhaft und richtig ausgefüllt werden.
  • Business-/Firmeneinladung des chinesischen Unternehmens mit rotem Stempel und Unterschrift. Die Ein- und Ausreisedaten nach China dürfen bei Einreichung nicht in der Vergangenheit liegen und müssen mit dem China-Visumantrag übereinstimmen.
  • Kopie aller chinesischen Vorvisa (sollten dieses in einem anderen Reisepass sein, bitte auch um Kopie der Passangabenseite des „anderen“ Reisepasses)
  • Kopie von derzeit noch gültigen Visa anderer Länder (z.B. USA, Indien, etc.) - sollten diese in einem anderen Reisepass sein, bitte auch um Kopie der Passangabenseite des „anderen“ Reisepasses
  • Bei häufigen Reisen in die Türkei, erleichtert ein kurzes Schreiben mit einer Erklärung der Reisen die Einreichung.
  • Datenschutzerklärung China unterschrieben - klicken Sie HIER, um das Formular herunterzuladen.
  • Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das chinesische Konsulat jederzeit zusaätzliche Unterlagen, ohne Angabe von Gründen einfordern kann. Dies gilt vor allem bei Drittstaatenangehörigen!
  • Kopie des Meldezettels, wenn Sie keinen österreichischen Pass besitzen.
  • Kopie des Aufenthaltstitels (Vor- und Rückseite) bei Drittstaatsangehörigen. Der Aufenthaltstitel muss bei Einreichung noch mindestens 6 Monate gültig sein.

WICHTIG:
Seit Einführung des neuen Visumantrags müssen alle erforderlichen Dokumente bereits bei der Erstellung des Visumantrags hochgeladen werden. Diese werden im Anschluss von der Botschaft überprüft. Erst nach Erhalt eines positiven Bescheids/Mails von der Botschaft dürfen die Dokumente beim Konsular-Provider eingereicht werden.

  • Visumantrag von der ÖVKG ausfüllen lassen:

Vorabprüfungen können seitens der ÖVKG nur durchgeführt werden, wenn der Visumantrag von ÖVKG erstellt wird. Nur so ist es uns möglich, alle Dokumente und Informationen auf Korrektheit und Vollständigkeit zu prüfen. Nachdem wir Ihnen den Visumantrag zur Unterschrift zur Verfügung gestellt haben, können Sie die Originalunterlagen an die ÖVKG senden oder unseren Abholservice gegen Gebühr nutzen. Sobald uns das OK seitens Botschaft vorliegt, reichen wir die Unterlagen für Sie ein, holen das fertige Visum ab und versenden den Pass an die von Ihnen gewünschte Adresse.

  • Visumantrag selbst ausfüllen:

Sollten Sie den Visumantrag auf der Seite der chinesischen Botschaft selbst ausfüllen, laden Sie bitte alle erforderlichen Dokumente selbstständig auf deren Seite hoch. Die Dokumente werden im Anschluss von der chinesischen Botschaft geprüft. Bitte schicken Sie die Originaldokumente erst an die ÖVKG, wenn Sie eine positive Rückmeldung/Bescheid der chinesischen Botschaft erhalten haben. Erst dann dürfen die Dokumente beim chinesischen Konsular-Provider eingereicht werden. Bitte übermitteln Sie uns die Bestätigung entweder mit den Originaldokumenten oder laden Sie diese in Ihrem Auftrag hoch. Die ÖVKG kann Ihre Dokumente in diesem Fall nur auf Vollständigkeit, jedoch nicht auf Korrektheit überprüfen. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung durch die Botschaft derzeit 2-3 Tage dauern kann. Rechnen Sie daher mit längeren Vorlaufzeiten.

Folgende Serviceleistungen bieten wir Ihnen gerne an, wenn Fingerabdrücke abgegeben werden müssen:

  • MEET & GREET-SERVICE mit Terminvereinbarung durch ÖVKG

Bei Beantragung eines Visums fürmehrmalige Einreisesowie bei Arbeitsvisa oder nach Aufforderung durch das Konsulat

Meet & Greet-Service

  • Ein/e ÖVKG-Mitarbeiter/in begleitet Sie persönlich bei der Abgabe der Fingerabdrücke vor Ort

  • Zahlung und Auslage der Konsular- und Konsular-Provider Gebührendurch die ÖVKG und Abholung des fertigen Visums

  • Nachreichung etwaiger Dokumente ist inkludiert

 

SO KÖNNEN SIE IHR CHINA-VISUM BEI UNS BUCHEN:

Bitte starten Sie den Auftrag an die ÖVKG über unsere Webseite www.oevkg.at (bei Ersteinstieg ist eine einmalige Registrierung erforderlich). Sollten Sie bereits eine Kundennummer besitzen, geben Sie diiese bitte im Feld "Kundennummer" an.

Hier können Sie im Laufe der Auftragserteilung auswählen, ob wir den Visumantrag für China für Sie ausfüllen dürfen oder ob Sie dies eigenständig machen. Falls wir den Visumantrag für Sie ausfüllen, müssen Sie die persönlichen Daten des Reisenden nur einmalig eingeben. Bei jedem Folgeauftrag werden die Daten automatisch abgerufen und müssen nur mehr gegebenenfalls angepasst werden. Sie können die einzutragenden Daten auch von den Reisenden selbst eintragen lassen, indem Sie den Auftrag zur Bearbeitung an den Reisenden mittels Links freigeben. Eine kurze Erklärung dazu finden Sie HIER!

Falls Sie den Auftrag nicht online auf www.oevkg.at buchen, nutzen Sie bitte das China-Offline „Auftragsformular“ bzw. für die Offline-Ausfüllhilfe das Formular „China-Ausfüllhilfe“. Sie können und diese dann ausgefüllt an wien@oevkg.at schicken. Bitte beachten Sie, dass wir bei Offline-Buchungen bzw. bei Offline-Ausfüllhilfen eine Zusatzgebühr in Rechnung stellen müssen. 

 

ACHTUNG – wir weisen alle Reisenden darauf hin, dass ALLE Felder im China-Visumantrag bzw. im Formular " China-Ausfüllhilfe" Pflichtfelder sind und gewissenhaft und richtig ausgefüllt werden müssen. So sind z.B. Gehaltsangaben sind nicht überspringbar, bei den bereisten Ländern sind allgemeine Angaben wie „EU“ oder „Asien“ unzulässig und auch alle Arbeitsstätten und Ausbildungsplätze ab der 9. Schulstufe sind einzutragen.

Für Fragen zu Ihrem China Visum stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter +43 1 361 55 20 oder per Mail an wien@oevkg.at zur Verfügung!

Liebe Grüße,

Ihr ÖVKG Team

 

 

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