Ja, Sie benötigen ein Visum für die Einreise. Gerne sind wir Ihnen behilflich bei der Beantragung Ihres Visums.
Benötigte Dokumente
  • Einladung
  • Entsendungsschreiben
  • Reisepass
  • Meldebescheinigung - auch für österreichische Staatsbürger
  • Visumantrag
    online auszufüllen https://indianvisaonline.gov.in/
  • Kopie der Passangabenseite des Reisepasses
  • Ausfüllhilfe - wenn die Daten nicht im Antragsprozess eingegeben wurden
  • Passfoto(s)
    Ein Passfoto, bitte nutzen Sie den Passbild-Service oder senden Sie die Passfotos in der Größe von 51mm x 51mm mit Ihren Visa Dokumenten zu uns

Erläuterung

  • Nur zur Teilnahme an geschäftlichen Besprechungen und Verhandlungen
  • Die Tätigkeit darf nicht im Zielland bezahlt werden

Für das eigenständige Ausfüllen des Visumantrags folgen Sie diesem LINK und klicken Sie dann links unten auf "Regular/Visa Application"

Visumantrag

Gerne füllen wir den Visumantrag für Sie aus - wählen Sie dafür im Verlauf des Visumantragsprozesses die Option "von der ÖVKG ausfüllen lassen" oder kreuzen Sie am Auftragsformular den Punkt "Ausfüllhilfe für Visumantrag" an. Wir senden Ihnen im Anschluss den vorgefertigten Visumantrag per E-mail zu, den Sie nur mehr unterschreiben und uns im Original mit den restlichen Dokumenten retournieren müssen.

 

Alternativ erhalten Sie den Zugang zum indischen Online-Visumantrag hier. Klicken Sie dann links unten auf "Regular/Paper Visa Application"

Anforderungen:

  • Wählen Sie das orange hinterlegte Feld "Regular Visa Application" auf der Seite des indischen Online Visumantrags
  • Ausgefüllt in englischer Sprache
  • Ausgedruckt auf zwei aufeinanderfolgenden Blättern - vorne und hinten bedruckte Formulare werden nicht akzeptiert
  • Unterschrift, die identisch mit der Unterschrift im Reisepass ist, auf der ersten sowie auf der zweiten Seite des Antrages
  • Bei dem Feld "Indian-Mission" das Feld "Austria-Vienna" auswählen
  • Im letzten Punkt wird danach gefragt ein Foto digital hochzuladen - auch wenn es hier die Möglichkeit gibt den Punkt zu überspringen muss ein Foto hochgeladen werden
  • ACHTUNG NEU: bitte im Visumantrag beim Namen KEINE Titel (z.B. Dr., Mag., Ing.,....) angeben. Anträge, in denen der Titel angegeben ist, werden NICHT angenommen

Bitte beachten Sie, dass Sie einen fehlerhaft ausgefüllten Visumantrag komplett neu erstellen müssen. Eine nachträgliche Korrektur ist nicht möglich.

Reisepass

Anforderungen:

  • Reisepass des Reisenden im Original
  • Gültigkeit des Reisepasses bei Antragstellung sechs Monate über das Ausreisedatum
  • Zwei freie, gegenüberliegende Passseiten im Reisepass

Passfoto(s)

Bitte beachten: Das indische Konsulat benötigt 1 Passfoto im Original und fordert ein spezielles Passbildformat. Bitte senden Sie uns diese zusammen mit ihren Dokumenten zu oder nutzen Sie unser unkompliziertes Passbildservice. Dazu laden Sie bitte entweder ein hochauflösendes Foto (auch Handyfoto möglich) Foto in unserem Kunden-Konto hoch oder senden Sie uns dieses per Mail an wien@oevkg.at

Anforderungen:

  • 1 Passbild mit weißem Hintergrund und Größe 51mm x 51mm, quadratisch (auch Handyfoto möglich)
  • Frontalansicht des Kopfes - Kopf gerade in die Kamera gerichtet ohne Lächeln
  • Die Schultern müssen ersichtlich sein – daher bitte von etwas weiter weg fotografieren.
  • mögliche Formate: png oder jpeg

Scan der Passangabenseite des Reisepasses

Bitte senden Sie uns eine Kopie der Passangabenseite Ihres Reisepasses

Einladung

Nachfolgende Angaben/Form muss das offizielle Einladungsschreiben beinhalten:

  • Geschrieben auf Geschäftspapier
  • Soll eine Firmenbuchnummer des indischen Unternehmens vorweisen - eine 21-stellige Corporate Identity Number
  • Verfasst in englischer Sprache
  • Der volle Name des Reisenden 
  • Die Reisepassnummer des Reisenden
  • Angabe des Reisezwecks
  • Angabe von gewünschter Dauer des Visas sowie Häufigkeit der Einreisen
  • Gut leserlicher Firmenstempel

Es kann eine gut lesbare Kopie einreicht werden.

Das Einladungsschreiben wird an folgende Adresse gerichtet:

Botschaft der Republik Indien, Konsularabteilung, Indian Embassy, Opernring 1, 1010 Wien.

Eine Erläuterung sowie ein Muster für das Einladungsschreiben finden Sie unter der Rubrik Dokumentenmuster.

Entsendungsschreiben

Nachfolgende Angaben/Form muss das offizielle Entsendungsschreiben beinhalten:

  • Ausgestellt von dem entsendenden österreichischen Unternehmen
  • Firmenstempel des österreichischen Unternehmens
  • Verfasst in englischer Sprache
  • Die Firmenbuchnummer des österreichischen Unternehmens
  • Die genaue Angabe des Einsatzortes mit Namen des Unternehmens, vollständiger Adresse und Telefonnummer
  • Der Name sowie die Passdaten des Reisenden
  • Detaillierte Angaben zu der auszuführenden Arbeit
  • Die Reisedauer
  • Die gewünschte Visumdauer
  • Die Übernahme der Reise- bzw. Aufenthaltskosten bestätigen
  • Branchenbeschreibung beider Unternehmen

Das Entsendungsschreiben wird an folgende Adresse gerichtet:

Botschaft der Republik Indien, Konsularabteilung, Indian Embassy, Opernring 1, 1010 Wien.

Eine Erläuterung sowie ein Muster für das Entsendungsschreiben finden Sie unter der Rubrik Dokumentenmuster.

Meldebescheinigung

Vorlage einer Meldebescheinigung bzw. Aufenthaltstitel:

  • Vorlage einer Meldebescheinigung auch für österreichische Staatsbürger
  • Vorlage eines Aufenthaltstitels für alle Reisenden aus Nicht-EU Ländern mit Wohnsitz in Österreich
  • Bei Geschäftsvisum, Crewvisum oder Arbeitsvisum: das entsendende Unternehmen befindet sich nicht in Österreich

Achtung: ist ein Antragsteller kürzer als 2 Jahre in Österreich gemeldet geht der Antrag auf Clearance und die Bearbeitung kann sich verzögern

Ergänzende Informationen

Bitte berücksichtigen Sie - das Konsulat kann:

  • Ohne Angabe von Gründen weitere Unterlagen anfordern
  • Ohne Angabe von Gründen abweichende Konsulargebühren berechnen
  • Ohne Angabe von Gründen eine längere Bearbeitungszeit beanspruchen

Reisende mit bestehendem, gültigem Visum

Information für Reisende mit bestehendem gültigem Visum:

  • Reisende dürfen bei der Beantragung eines Visums nicht im Besitz eines noch gültigen Visums für Indien sein
  • Das noch gültige Visum wird vom Konsulat ungültig gemacht
  • Wurde ein Reisepass mit einem noch gültigen Visum vernichtet oder verloren, ist eine amtliche Erklärung der Polizei bzw. der ausstellenden Behörde erforderlich

Medizinischer Hinweis

Vorsorge ist besser als Heilen. Das gilt auch bei Reisen in der Welt. Vorschriften, Präventionsmaßnahmen sowie Hygieneregeln richten sich dabei nach Reiseziel, Jahreszeit im Reiseland, Reisedauer und Reisestil sowie nach individuellen Bedürfnissen und besonderen Aktivitäten während der Reise.

Für nähere Informationen oder eine individuelle, reisemedizinische Beratung wenden Sie sich bitte an:

Informationen zu den Konsulargebühren

Bearbeitungszeit in der Botschaft/Konsulat Nettobetrag*
Konsulargebühren 103,00 €
Konsular-Provider-Gebühren   31,80 €

* In der Tabelle sind die Preise für österreichische Staatsbürger abgebildet. Für Gebühren für nichtösterreichische Staatbürger bitten wir Sie uns zu kontaktieren. Die abgebildeten Preise sind Nettogebühren, eine Mehrwertsteuer wird bei Konsulargebühren nicht berechnet. Servicegebühren auch von möglichen Visa-Antragsannahme Stellen werden zuzüglich berechnet.

Auftragserteilung

Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihr Interesse an den Services der ÖVKG.

Für eine online Beauftragung registrieren Sie sich bitte hier, und starten Sie anschließend Ihren Visumantrag. 

Für eine offline Beauftragung nutzen Sie bitten das für Ihr Visum passende Auftragsformular.

Eine Übersicht über die ÖVKG Bearbeitungsgebühren sowie Zusatzleistungen finden Sie bitte hier. Sonderkonditionen nicht abgebildet.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass der Zahlungsprozess mit dem Abschluss des Auftragsprozesses durchgeführt wird. Nachträglich vereinbarte Zusatzleistungen werden mit einer zweiten Rechnung zum Abschluss des Beantragungsprozesses fällig.

Anmeldung/Registrierung

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