Bitte beachten Sie die auf der Website der japanischen Botschaft in Wien angeführte Information, welche Nachweise für die Einreise in Japan erbracht werden müssen: https://www.at.emb-japan.go.jp/itpr_ja/grenzmassnahmen_20210519.html
Mit 15.03.2022 wurden die Grenzen für ausländische Besucher wieder geöffnet und elektronische Visa zu touristischen und geschäftlichen Zwecken werden wieder ausgestellt. Für die Beantragung eines Geschäftsvisums bei der Botschaft in Wien ist eine Approval Nummer notwendig.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass sich die Konsularprovidergebühren für Visumbeantragungen erhöht haben.
Normalbearbeitung 64,17€ netto / 77,00€ brutto
Die Konsulargebühren bleiben unverändert bei 35,00€ für Normalbearbeitung und 70,00€ für Expressbearbeitung.
Ihr ÖVKG Team
Folgende Visumkategorien können seit 01.03.2022 wieder beantragt werden:
Grundvoraussetzung für die Beantragung eines Visums ist eine Genehmigung aus Japan - dies muss vom japanischen Unternehmen online unter https://entry.hco.mhlw.go.jp/ beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund des hohen Volumens Interviewtermine am US-Konsulate derzeit erst 4-5 Wochen nach Antragstellung erteilt werden. Wir bitten Sie daher etwaige Beantragungen frühzeitig zu stellen, damit es zu keinen Verzögerungen kommt.