CHINA - Neuigkeiten zu Flugbestimmungen und zur Testdatierung
19.02.2021, 10:48 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Die chinesische Botschaft in Wien teilt mit, dass österreichische Staatsbürger und Personen, die in Österreich wohnhaft sind, AB SOFORT ausschließlich mit Direktflügen in die Volksrepublik China reisen dürfen.

 

Gabelflüge / Transitflüge / Zwischenlandungen sind nicht mehr erlaubt.

 

Zusätzlich gibt es eine Änderung bezüglich der Datierung/Zeitpunkt des PCR-Nukleinsäure und IgM-Antikörpertests. Diese müssen 48 Stunden vor Abreise durchgeführt werden, jedoch gilt ab sofort nicht mehr die genaue Uhrzeit der Testung, sondern der Kalendertag.

 

Alle Details zu den Änderungen finden Sie auf der Seite der chinesischen Botschaft in Österreich:  Notice on Airline Boarding Requirements for Passengers flying from Austria to China (chinaembassy.at)

 

 

RUSSLAND - EINLADUNGEN Änderung
05.02.2021, 15:52 Uhr

Aufgrund einer Gesetzesänderung im russischen Migrationsrecht, werden ab 08.02.2021 keine offiziellen FMS-Einladungen mehr akzeptiert, die im Punkt "Purpuse of Visit" die  Kategorie "technische Unterstützung" oder "CREW member" angeführt haben.

Visa mit der Kategorie "technische Unterstützung" fallen zukünftig unter "Work-Visa" und Visa mit der Kategorie "CREW Member" fallen unter die Kategorie "Business Visa".

Das Konsulat hat am 18.02.2021 mitgeteilt, dass es für die Änderungen der Einladungskategorien aufgrund massiven Drucks zahlreicher Unternehmen und Interessensvertretungen eine Übergangsfrist für bereits ausgestellte FMS-Einladungen geben wird, die auf die Kategorien „technische Unterstützung“ und „Crew-Besatzungsmitglied“ ausgestellt wurden.

Das bedeutet, dass eine Einreichung mit diesen bereits beantragten oder ausgestellten Einladungen doch wieder möglich ist.

Für die Kategorie „technische Unterstützung“ fallen jedoch bereits die gleichen Gebühren wie für ein „Work / Arbeitsvisum“ an.

Alle Einladungen, die neu beantragt werden, müssen gemäß der neuen Richtlinien ausgestellt werden.

SÜDKOREA - Quarantänebefreiung wieder möglich
01.02.2021, 12:43 Uhr

Trotz Verlängerung der Aufhebung der Quarantänebefreiung bis 18.02.2021 gibt es seit 01.02.2021 eine Ausnahmeregelung für unentbehrliche Arbeitseinsätze in Südkorea: wenn ein "Quarantine Exemption" bei den Behörden in Südkorea ausgestellt wird, kann die Quarantänebefreiung von der Botschaft in Wien bestätigt werden.

CHINA - ab sofort zusätzliche Unterlagen für die Einreichung notwendig
28.01.2021, 16:25 Uhr

Das Konsulat von China teilt mit, dass ab sofort folgende zusätzliche Unterlagen für die Einreichung eines Visums notwendig sind:

SÜDKOREA - Quarantänebefreiung: Frist bis 18.02.2021 verlängert
22.01.2021, 15:21 Uhr

das Konsulat von Südkorea teilt mit, dass die Frist der Nicht-Ausstellung von Quarantänebefreiungen bis einschließlich 18.02.2021 verlängert wurde, d.h. dass alle Einreisenden sich in eine Quarantäne begeben müssen.