Die chinesische Botschaft in Berlin teilt mit:
Vom 01.12.2023 bis zum 30.11.2024 können die Staatsangehörigen der Französischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik, des Königreichs der Niederlande, des Königreichs Spanien und Malaysia, die über einen gültigen gewöhnlichen Reisepass verfügen, die Visumfreiheit genießen, wenn die Reise folgenden Zwecken dient wie geschäftlichen Tätigkeiten, Tourismus, Familien- und Freundbesuch sowie Transit und der Aufenthalt maximal 15 Tage nach der Einreise in die Volksrepublik China dauert.
Es wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Staatsangehörigen der oben genannten Staaten die Visumpflicht bleibt, wenn deren Reisezwecke über die obenerwähnten hinausgehen, deren Aufenthalt länger als 15 Tage dauert und wenn sie(Staatsangehörige von Malaysia sind in diesem Fall ausgenommen) einen Dienstpass besitzen.
Ihr ÖVKG Team
Das Haager Apostille-Übereinkommen tritt ab dem 7. November 2023 zwischen Österreich und der Volksrepublik China in Kraft. Damit entfällt die Notwendigkeit, Urkunden aus dem jeweiligen Ausstellerstaat durch die dort akkreditierten Auslandsvertretungen des Zielstaates zur Verwendung im Zielstaat legalisieren zu lassen. An die Stelle der Legalisation für öffentliche Urkunden tritt damit künftig die sogenannte „Apostille“. Durch die angebrachte Apostille wird bestätigt, dass die Unterschrift echt und der Aussteller der Urkunde entsprechend befugt ist.
Ihr ÖVKG Team
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die chinesische Botschaft teilt mit, dass der chinesische Konsularprovider sowie die chinesische Botschaft an folgenden Tagen geschlossen hat.
29.09.2023 bis inklusive 02.10.2023
Bitte planen Sie entsprechen mehr Zeit bei der Beantragung Ihres Visums ein.
Liebe Grüße
Ihr ÖVKG Team
Seit dem 30. August 2023 entfällt für Einreisende nach China die Pflicht zur Vorlage eines COVID-19-Nukleinsäure- oder Antigentests. Entsprechende Angaben in der Gesundheitserklärung des chinesischen Zollamtes sind nicht mehr erforderlich.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir haben soeben die Nachricht erhalten, dass China ab morgen, den 11.8.2023, die Abgabe von Fingerabdrücken für einmalige sowie zweimalige Einreisen für alle unten angeführten Visumkategorien bis 31.12.2023 aussetzt.
NUR für mehrmalige Einreisen sowie für Arbeits- und Konferenzvisa der Kategorien Z und F ist ein Fingerabdruck weiterhin erforderlich!
WICHTIG:
- Reisepass im ORIGINAL
- Fotos mit REINWEISSEM Hintergrund (alternativ dazu können Sie gerne unser digitales Fotoservice nutzen)
- Visumantrag in ORIGINAL unterschrieben auf Seite 1 und Seite 8 (Punkt 9.1a).
Die Unterschrift MUSS mit der Unterschrift im Reisepass übereinstimmen!
- Alle anderen Dokumente sind in Kopie, per Mail an wien@oevkg.at bzw. hochgeladen in Ihrem Auftrag, ausreichend
2. Sollten Sie bereits ein Meet & Greet Service für eine mehrmalige Einreise bei uns gebucht haben und möchten dies auf eine einmalige oder zweimalige Einreise ändern, damit Sie nicht zum Fingerabdruck kommen müssen, kontaktieren Sie uns bitte umgehend unter Tel:01/3615520 oder per Mail unter wien@oevkg.at
Sollte Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen unser Teams gerne zur Verfügung.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass es aufgrund dieser kurzfristigen Änderung zu Wartezeiten am Telefon oder per Mail kommen kann.
Liebe Grüße
Karin Mogy
Vertriebsleiterin/ Prokuristin