COVID TESTS am FLUGHAFEN WIEN - WICHTIGE INFORMATION
28.05.2020, 20:04 Uhr

Reisende, die am Flughafen Wien landen und kein Gesundheitszeugnis mitführen, können den vom Flughafen Wien durchgeführten Corona-Test nur in Anspruch nehmen, wenn sie einen Wohnsitz UND einen Aufenthaltstitel für Österreich vorweisen können.

Ankommende Passagiere ohne Gesundheitszeugnis werden von den Behörden umgehend zur Quarantäne gebracht. Die Reisenden müssen einen Corona-Test im Labor im Quarantäneort machen. Hier kann es zu längeren Wartezeiten kommen.

 

RUSSLAND Bestimmungen Einreise update
20.03.2020, 14:54 Uhr

Das russische Konsulat in Wien sowie der Konsularprovider / Einreichstelle teilen mit, dass aufgrund der aktuellen Situation bis auf Weiteres keine Visumbeantragungen entgegengenommen werden.

RUSSLAND Bestimmungen Einreise
13.03.2020, 07:56 Uhr

Der Bürgermeister von Moskau hat einen Erlass verabschiedet, laut dem alle Anreisenden aus China, Südkorea, Iran, Frankreich, Deutschland, Spanien, Großbritannien, Norwegen, der Schweiz und den USA eine 14tägige häusliche Quarantäne einhalten müssen. Diese Liste wird zeitnah erneuert, wenn sich die Lage in den jeweiligen Ländern ändert. Zum jetzigen Zeitpunkt ist Österreich nicht in dieser Liste angeführt.

Wir bitten Sie aktuelle Informationen auf der Seite des österreichischen Außenministeriums abzurufen.

INDIEN VISUM COVID-19 Corona Visum Update
12.03.2020, 08:30 Uhr

Alle bestehenden Visa (EVisa und Visa ausgestellt am Konsulat) sind bis 15.April 2020 ausgesetzt - diese Regelung gilt für alle Reisende außer Diplomaten, Offizielle Besuche mit Dienstreisepass, UN Delegierte und Inhaber von Arbeits- und Projektvisa.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Fluggesellschaft und/oder an das österreichische Außeniminsterium.

EINREISEN in die USA ausgesetzt
12.03.2020, 07:04 Uhr

Die Einreise von Fremden in die Vereinigten Staaten, die sich innerhalb von 14 Tagen bis zur geplanten Abreise in die USA im Schengengebiet (Österreich, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn) aufgehalten haben, wird ab 13. März 2020 um 23.59 Uhr (Eastern Daylight Time) eingeschränkt. Diese Maßnahme gilt für 30 Tage.