CHINA: wichtige Informationen zu COVID-19 Test VOR Einreise
31.08.2020, 10:12 Uhr

Seit 25.08.2020 ist Österreich auf der Liste der Länder angeführt, die für die Einreise nach China einen negativen COVID-Test und eine Gesundheitserklärung vorweisen müssen. Der negative COVID-Test darf nicht älter sein als 3 Kalendertage. Zusätzlich muss der COVID-Test von der chinesischen Botschaft in Wien überprüft und bestätigt werden. Der Start dieser Regelung für Abflüge ex Österreich ist der 03.09.2020. Bitte beachten Sie, dass diese Regelung für Abflüge ex Deutschland bereits ab dem 30.8.2020 gilt. Eine genaue Auflistung aller Länder finden Sie unten in der Länderliste. Die chinesische Botschaft hat am 25.08.2020 eine konkrete Mitteilung der Maßnahmen auf Ihrer Website verkündet.

Hier der Ablauf in aller Kürze Schritt für Schritt:

  1. Durchführung eines COVID-Tests frühestens 3 Tage vor dem Abflug – die Botschaft sieht kein bestimmtes Labor vor, sondern es kann jede beliebige zertifizierte Institution oder Krankenhaus sein
  2. Senden Sie das negative Testergebnis zusammen mit einer unterschriebenen „Health Declaration Form“  und einer Kopie Ihres Reisepasses (Passangabenseite) an folgende E-Mail Adresse: pcrtest.aut@gmail.com
  3. Die Botschaft stellt dann die „Health Declaration Form“ für die Reisenden aus und sendet es dem Antragsteller per E-Mail zu (das Testergebnis wird 24h nach Erhalt von der Botschaft zertifiziert, auch am Wochenende)
  4. Nehmen Sie die ausgestellte "Health Declaration Form" sowie das negative Testergebnis mit und zeigen Sie es bei Check-in am Flughafen vor

WICHTIG: der negative COVID-19 Test sowie die ausgestellte „Health Declaration Form“ stellen keine Alternative zu einem Visum da. Das Visum muss vor Abreise beantragt werden. Ebenso ersetzt der negative COVID-19 Test und die Health Declaration Form nicht die Einreisemodalitäten in China, d.h. nach wie vor ist bei Einreise eine 14-tägige Quarantäne in zentralen Einrichtungen in China notwendig.

Bitte finden Sie nähere Informationen auf der Seite der chinesischen Botschaft: http://www.chinaembassy.at/det/xwdt/t1809604.htm

Neuer Visumantrag Südkorea
06.08.2020, 14:23 Uhr

Das Konsulat von Südkorea teilt mit, dass ab sofort ein neuer Visumantrag veröffentlicht wurde. Wir bitten in Zukunft diesen Visumantrag zu verwenden.

Indien Visa-News
27.07.2020, 00:00 Uhr

Indien-Visa News:

Das indische Konsulat in Wien teilt mit, dass Anträge für Business-Visa und Work-Visa ab sofort beim Konsulat in Wien eingereicht werden können.

Anstatt des bisherigen Online-Visumantrags wird nun ein Offline-Antrag akzeptiert, siehe LINK (leider konnten wir keine bessere Qualität erhalten). Alle anderen notwendigen Unterlagen zur Einreichung des Visums bleiben unverändert.

Elektronische Visa sowie Touristen-Visa werden bis auf Weiteres noch nicht ausgestellt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns.

Ihr ÖVKG Team

 

USA - Einreise - Ausnahmeregelung
20.07.2020, 11:24 Uhr

Das US-Konsulat in Wien kann seit dem 15.07.2020 sogenannte National Interest Exceptions (NIE) – Ausnahmen für die Einreise in die USA erteilen, wenn die Einreise im nationalen wirtschaftlichen Interesse der USA liegt. Mit diesen Ausnahmen können unter anderem Geschäftsreisende trotz der nach wie vor gültigen Präsidial Erlässe vom 11. März 2020 (Einreiseverbot aus dem Schengenraum) und 22. Juni 2020 (Einreiseverbot zum Schutz des US-Arbeitsmarktes) mit einem gültigen Visum in die USA einreisen. Besitzer eines gültigen Geschäftsvisums (B-Visum) müssen persönlich eine Nachricht per E-Mail an consulatevienna@state.gov richten, um einen Interviewtermin zu vereinbaren, bei dem die Dringlichkeit der Einreise besprochen und über den Erhalt der NIE- Ausnahme entschieden wird. Bitte fügen Sie im E-Mail an das US-Konsulat jedenfalls Ihre Reisepasskopie, einen Scan des gültigen Visums und falls vorhanden die DS160-Confirmation des ursprünglichen Visumantrags an.

CHINA-Visa Update
16.07.2020, 00:00 Uhr

Immer wieder kursieren unterschiedliche Gerüchte am Markt, ob China-Visa wieder ausgestellt werden oder nicht. Wir haben für Sie abseits der chinesischen Botschaft in Wien auch die WKO in Peking kontaktiert und möchten Ihnen gerne

folgende Informationen weitergeben.

Quelle: WKO Peking

GESCHÄFTSREISEN NACH CHINA

Die Einreise ins chinesische Festland wird nach wie vor - mit wenigen Ausnahmen - nur chinesischen Staatsbürgern gestattet.

Ausnahmen:

In dringenden und begründeten Fällen können jedoch Visa für Schlüsselkräfte beantragt werden. Eine Garantie für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung besteht nicht. Neben den üblicherweise erforderlichen Dokumenten wird ein formloses Schreiben des entsendenden Unternehmens benötigt, aus dem die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Reise hervorgehen.

Darüber hinaus muss eine Einladung des Außenamts (Foreign Affairs Office - FAO) der Provinz vorgelegt werden, die in der Regel formularmäßig ausgestellt wird. Die Kontaktaufnahme mit dem lokalen FAO erfolgt dabei durch den chinesischen Geschäftspartner bzw. die Niederlassung vor Ort.

Für Personen, die aus dem Ausland einreisen, gilt in China ausnahmslos eine zweiwöchige Quarantänepflicht. Bei der Ankunft werden Coronavirus-Tests durchgeführt. Die Kosten für die Quarantäne hat das Unternehmen/der Reisende zu tragen. Nach erfolgter Quarantäne ist eine Weiterreise innerhalb des Landes unter bestimmten Auflagen möglich, die regional jedoch sehr unterschiedlich sind. Auflagen und Reisebeschränkungen können sich jederzeit kurzfristig ändern.

In Hongkong ist die Einreise bis auf Weiteres nur Personen mit Wohnsitz in Hongkong gestattet. Der Transit am Hongkonger Flughafen ist unter bestimmten Bedingungen möglich, ein Transit von und nach Festlandchina ist jedoch nach wie vor nicht erlaubt.

Die WKO kann Sie gerne bei der Kommunikation mit den lokalen Behörden unterstützen.

Wichtig: Wenn eine entsprechende Einladung vorliegt, unterstützt Sie die ÖVKG gerne in gewohnter Weise bei der Beschaffung des Visums.