Sehr geehrte Damen und Herren,
Es freut uns sehr Ihnen mitteilen zu können, dass seit 23.6.2021 wieder ALLE Visumkategorien eingereicht werden können!
ÖFFNUNGSZEITEN:
Der russische Konsularprovider hat ab 28.6.2021 wieder an 5 Tagen die Woche geöffnet: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag
Die Bearbeitungszeit für Visa mit Vorbehalt- Änderungen in den kommenden Tagen möglich:
6-8 Konsular-Arbeitstage (ca. 1,5 Wochen). Beispiel: Bei Einreichung am Montag wird der Pass die darauffolgende Woche Montag-Mittwoch fertig. Bitte planen Sie jedoch gerade in den ersten Wochen bis zu 2 Wochen ein.
Bei touristischen Gruppen rechnen Sie bitte mit einer normalen Bearbeitungszeit von 2-3 Wochen.
4 Konsular-Arbeitstage - dies ist nur mit offizieller FMS/Telex-Einladung möglich bzw. für Touristen mit touristischer Referenz. Beispiel: Bei Einreichung am Montag wird der Pass am Donnerstag fertig.
1 Konsular-Arbeitstag- dies ist nur mit offizieller FMS/Telex-Einladung möglich bzw. für Touristen mit touristischer Referenz. Die Unterlage müssen hierfür vollständig bis spätestens 0830 Uhr bei ÖVKG einlangen und es muss seitens ÖVKG bereits 1-2 Tage zuvor beim russischen Konsulat angemeldet werden, da es nur ein bestimmtes Kontingent gibt. Der Pass/das Visum wird dann am nächsten Tag um die Mittagszeit fertiggestellt un im Anschluss an den Kunden versendet.
Folgende Visa können beantrag werden:
EINLADUNGEN:
Die ÖVKG kann für Sie gerne normale Firmeneinladungen, touristische Referenzen sowie FMS Einladungen für Crew-Visa besorgen. Bitte kontaktieren Sie bei Bedarf unser Team unter wien@oevkg.at oder telefonisch unter 01/ 361 55 20.
FMS-Einladungen für Arbeits- und Montagevisa kann ÖVKG leider nicht zur Verfügung stellen.
Vielen Dank.
Liebe Grüße
Ihr ÖVKG Team
Die Europäische Union hat die Entsenderichtlinie im Frühjahr 2018 überarbeitet. Ziel ist es, dass für entsandte Arbeitnehmer europaweit die gleichen Lohn-und Arbeitsbedingungen wie für einheimische Arbeitnehmer gelten. Die Überarbeitung ist europaweit zum 31. Juli 2020 in lokales Recht umgesetzt worden.
Arbeitgeber die ihre Arbeitnehmer ins EU/EFTA-Ausland schicken, müssen sich an den Lohn- und Vergütungsregeln des empfangenden Staates orientieren. Entsandte Arbeitnehmer haben Anspruch auf die lokal geltenden Kollektivverträge bzw. erhalten für ihre Berufsgruppe das äquivalent geltende Lohnniveau des empfangenden Staates. Ausnahmen bestehen für Arbeitnehmer im Speditionswesen.
Die europäische Entsenderichtlinie (EU-Meldung & A1 Bescheinigung) wird in den EU/EFTA Staaten von öffentlichen Behörden kontrolliert. Bei Missachtung der Entsenderichtlinie drohen empfindliche Sanktionen. Die Sanktionen werden gegenüber dem Unternehmen des entsandten Arbeitnehmer ausgesprochen. Einzelne EU Staaten binden das empfangende Unternehmen in die Kontrollfunktion mit ein, mit der Folge, dass auch gegenüber dem empfangenden Unternehmen eine Sanktion ausgesprochen werden kann.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ihr ÖVKG Team
Sehr geehrte Damen und Herren,
Viele von Ihnen haben uns letzte Woche aufgrund eines WKO Newsletters bezüglich geplanter Erleichterungen für die Einreichung von RUSSLAND Business Visa ab 10. Juni 2021 kontaktiert.
Leider konnte das russische Konsulat den publizierten Inhalt NICHT bestätigen.
Seit heute hat auch die WKO ihren Newsletter geändert.
Bitte finden Sie hier die aktuelle Fassung der WKO: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-info-russland.html
Mit Informationsstand vom Freitag, 11.6.2021 seitens der russischen Botschaft kann ich Ihnen folgende aktuelle Informationen geben:
Die Bearbeitungszeit für Visa lautet derzeit folgend:
Normalbearbeitung 5 Konsulararbeitstage (ca. 1,5 Wochen)
Expressbearbeitung 2 Konsulararbeitstage (MO-MI, MI-FR, FR-MO) - dies ist nur mit offizieller FMS-Einladung möglich
Folgende Visa können beantrag werden:
Folgende Visa können derzeit NICHT beantragt werden:
Wir gehen davon aus, dass es in den kommenden Tagen/Wochen eine Öffnung bzw. Erleichterung für die Beantragung von regulären Business- Touristenvisa geben wird, können aber hierzu leider kein fixes Datum nennen.
Der 16. Juni konnte seitens Konsulat derzeit noch nicht bestätigt werden.
Sobald wir Neuigkeiten seitens der russischen Botschaft erhalten, werden wir Sie umgehend informieren und bitten Sie noch um etwas Geduld.
Liebe Grüße und einen schönen Start in eine neue Woche
Karin Mogy
Das russische Konsulat hat ab dem 04.06.2021 an 3 Tagen die Woche geöffnet - MONTAG, MITTWOCH und FREITAG
Die Bearbeitungszeit ab 04.06.2021 lautet wie folgend:
Ab 10. Juni 2021 wird auch Österreich auf der Liste der ausgenommenen Staaten stehen. Österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen können ab 10. Juni 2021 somit wieder regulär ein russisches Geschäfts- oder Touristenvisum beantragen. Für das Geschäfts- oder Touristenvisum muss keine Ausnahmegenehmigung (FSB-Ausnahmeliste) mehr eingeholt werden. Das Geschäfts- oder Touristenvisum und der österreichische Reisepass berechtigen die Person zur Einreise nach Russland, wenn es sich um einen regulären Direktflug aus Österreich oder einem der weiter unten angeführten Ländern nach Russland handelt. Die Austrian Airlines und die russische Aeroflot starten mit Wirkung des 10.6.2021 bereits reguläre Direktflüge (Linienflüge) zwischen Österreich und Russland. Einzige Zusatzvoraussetzung bleibt ein maximal 3 Tage alter negativer COVID-19-PCR-Test.
Zum genauen Ablauf kann das Konsulat derzeit noch keine Auskunft geben. Wir werden Sie sobald wie möglich darüber informieren.
Danke und freundliche Grüße
Ihr ÖVKG-Team
Das Konsulat von Russland bleibt am 03.06.2021 (Fronleichnam) und am 14.06.2021 (russischer Feiertag) geschlossen.
Bitte berücksichtigen Sie die dadurch verzögerten Bearbeitungszeiten.
Danke und freundliche Grüße
Ihr ÖVKG-Team