Trotz Verlängerung der Aufhebung der Quarantänebefreiung bis 18.02.2021 gibt es seit 01.02.2021 eine Ausnahmeregelung für unentbehrliche Arbeitseinsätze in Südkorea: wenn ein "Quarantine Exemption" bei den Behörden in Südkorea ausgestellt wird, kann die Quarantänebefreiung von der Botschaft in Wien bestätigt werden.
Das Konsulat von China teilt mit, dass ab sofort folgende zusätzliche Unterlagen für die Einreichung eines Visums notwendig sind:
das Konsulat von Südkorea teilt mit, dass die Frist der Nicht-Ausstellung von Quarantänebefreiungen bis einschließlich 18.02.2021 verlängert wurde, d.h. dass alle Einreisenden sich in eine Quarantäne begeben müssen.
Hier finden Sie erste FAQs zur Online Registrierung bei Einreise in Österreich - https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ--Reisen-und-Tourismus.html sowie das notwendige Online Formular in DEUTSCH und ENGLISCH!
Die Bostchaft von Südkorea in Wien teilt folgende Neuerungen, gültig ab 08. Jänner 2021, mit:
- zur Visumbeantragung ist kein ärztliches Attet mehr nötig,
- bei der Einreise muss ein negatives PCR-Test vorliegen, der nicht älter als 72 Stunden ist
- kann aufgrund der Virus-Mutation in Europa kein Isolation Exemption Certificate mehr ausgestellt werden. Diese Regelung gilt vorerst bis 28.01.2021 mit der Möglichkeit der Verlängerung