Aktuelles

Kenia führt verpflichtende Reisekrankenversicherung für Einreisende ein

31.07.2026

Seit dem 29.07.2026 benötigen alle Einreisenden nach Kenia eine gültige Reisekrankenversicherung.

Weitere Informationen zu den Anforderungen finden Sie in den Länderinformationen.

Die kumulative Höchstgrenze der Versicherungsleistungen darf nicht unter fünfzigtausend US-Dollar (50.000 US$) liegen.

Weitere Mindestleistungen finden Sie in der folgenden Tabelle:

Versicherungsleistungen

Versicherungssumme in US-Dollar

Krankheitskosten

20.000

Rettungsdienst

25.000

Verschreibungspflichtige Arzneimittel

300

Psychische Erkrankungen

1000

Überführung der sterblichen Überreste

5000

ÖVKG erstrahlt ab August in neuem Glanz – auf dem Weg zu unserem 10-jährigen Jubiläum

28.07.2026

Liebe KundInnen,

Liebe GeschäftspartnerInnen,

In einigen Monaten feiert die ÖVKG Visa und Konsular Gesellschaft mbH ihr 10-jähriges Bestehen. Dieses Jubiläum nehmen wir zum Anlass, gemeinsam mit Ihnen auf unsere Entwicklung zurückzublicken – und gleichzeitig den nächsten Schritt zu gehen.

Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg steht bereits jetzt bevor: Ab August 2026 führen wir ein neues Webdesign und ein weiterentwickeltes digitales Nutzererlebnis ein.

Unsere Homepage und die Auftragsprozesse erhalten ein neues Erscheinungsbild – mit einem modernen Look, klareren Prozessen und einer erlebbar einfachen Antragstellung. Auch die Benutzeroberfläche Ihres Benutzerkontos wird neugestaltet und noch übersichtlicher.

Moderner Look. Klarere Prozesse. Eine einfachere digitale Nutzererfahrung.

Einen ersten Einblick in die neue Benutzeroberfläche Ihres Benutzerkontos möchten wir Ihnen bereits heute geben.

In den kommenden Monaten werden weitere digitale Entwicklungen folgen. Dazu gehört auch Sophia – unsere maßgeschneiderte KI-Lösung, die künftig Reisende, Unternehmen und unsere Konsular-BeraterInnen unterstützen wird.

Was vor zehn Jahren mit einem Fokus auf Visa und Legalisation begann, ist heute ein globales Angebot für konsularische Leistungen, internationale Mobilität und Business Travel Compliance.

Heute unterstützen wir Unternehmen und Reisende weltweit unter anderem bei:

  • Visa
  • Entsendemeldungen und A1-Bescheinigungen
  • globalen Sozialversicherungsnachweisen
  • Beglaubigungen/Apostillen
  • Workation- Prozessen
  • Immigration nach Österreich
  • Business Travel Compliance

Mehr als 200 Konsular-BeraterInnen arbeiten weltweit auf einem gemeinsamen System. Unternehmen erhalten einen individuellen Zugang zu ihrem eigenen Portal – mit dem Ziel, internationale Prozesse einfacher, transparenter und effizienter zu gestalten.

Dabei setzen wir konsequent auf Digitalisierung und intelligente Vernetzung: von Single Sign-On und Schnittstellen zu HR- und Reisemanagementsystemen bis hin zu automatisiertem 24/7-Reporting.

Die Entwicklung geht dabei klar in Richtung einer neuen Einfachheit: Anträge können zunehmend erstellt werden, ohne dass weitere Personen in den Prozess eingebunden werden müssen.

Bei aller Weiterentwicklung bleibt eines unverändert: Unser Anspruch, internationale Prozesse für Sie einfacher, transparenter und effizienter zu gestalten – und Sie persönlich zu begleiten.

10 Jahre ÖVKG. 10 Jahre Vertrauen. Und viele gemeinsame Schritte in die Zukunft.

Wir freuen uns darauf, dieses besondere Jubiläum gemeinsam mit Ihnen zu feiern.

_______________________________________________________________

Bei Fragen stehen Ihnen mein Team und ich gerne zur Verfügung.

ÖVKG-Büro
Wohllebengasse 12–14, Top 5.03
1040 Wien
Tel.: +43 1 361 5520

Mail: wien@oevkg.at 

______________________________________________________________

Mit lieben Grüßen

Ihr ÖVKG Team

INDIEN: Online-Gesundheitserklärung bei Ankunft auf internationalen Flughäfen

24.07.2026

Aufgrund des Ebola-/Bundibugyo-Ausbruchs in der Demokratischen Republik Kongo und Uganda hat Indien eine obligatorische Online-Gesundheitserklärung für alle Reisende, die auf einem internationalen Flughafen in Indien ankommen, eingeführt. Die Online-Gesundheitserklärung muss innerhalb von 24 Stunden vor Einreise auf dieser Seite ausgefüllt werden: https://airsuvidha.civilaviation.gov.in/

Ihr ÖVKG Team

WICHTIG! Das Europäische Parlament regelt die Voraussetzung der Beantragung der A1 Bescheinigung neu

09.07.2026

Liebe KundInnen,

vorweg: aktuell ist weiterhin eine A1 Bescheinigung für jede Geschäftsreise zu beantragen. 

Das Europäische Parlament hat am Dienstag, den 07.07.2026, in Straßburg beschlossen, die Voraussetzung zur Beantragung der A1 Bescheinigung zu verändern. Die Beantragung der A1 Bescheinigung wird nicht abgeschafft. Die Veränderung führt zu einer neuen Verordnung, die die Voraussetzung der Beantragung der A1 Bescheinigung regelt: 

  • Die neue Verordnung gilt aktuell für Messe- und Kundenbesuche, nicht für Branchen des Bausektors.

  • Die neue Verordnung gilt unabhängig davon, in welche EU&EFTA Destination gereist wird. 

Die neue Verordnung ist folgendermaßen definiert: 

  • Die Vorlage eine A1 Bescheinigung entfällt bei Entsendungen von maximal drei aufeinanderfolgenden Tagen, allerdings nur einmal innerhalb von 30 Tagen. 

Was bedeutet diese konkret: 

  • Geprüft werden muss, ob in den vergangenen 30 Tagen und in den zukünftigen 30 Tagen eine Geschäftsreise durchgeführt wurde oder geplant ist. Im Fall, dass in einem der Zeiträume eine Geschäftsreise durchgeführt wurde/wird und für diese bereits eine Befreiung hinsichtlich der A1 Bescheinigung gewählt wurde, sind für die weiteren Geschäftsreisen A1 Bescheinigungen zu beantragen. 

Wie geht es weiter: 

  • Im nächsten Schritt wird die neue Verordnung an die EU&EFTA Staaten übergeben. Diese haben dann zwei Jahre Zeit, die Verordnung in nationales Recht zu übernehmen. Erst dann tritt die neue Verordnung zum Umgang der Beantragung der A1 Bescheinigung in Kraft. 

Empfehlung: 

  • Aktuell ist weiterhin eine A1 Bescheinigung für jede Geschäftsreise zu beantragen. 

  • Der Ablauf wird an Komplexität zunehmen. Der Zeitraum „rolling 30 days“ bedeutet, dass insgesamt ein Zeitraum von 60 Tagen zu prüfen ist, 30 Tage in die Vergangenheit und 30 Tage in die Zukunft. Zu prüfen wird sein, ob von der Befreiung der Vorlage einer A1 Bescheinigung bereits Gebrauch gemacht wurde, unabhängig der Reisedestination innerhalb der EU&EFTA Staaten. Anschließend ist zu entscheiden, für welchen Zeitraum die A1 Bescheinigung zu beantragen ist. 

  • Die DVKG kann diese Komplexität dergestalt abbilden, dass die Prüfung automatisiert erfolgt und die antragstellende Person informiert wird, ob eine A1 Bescheinigung zu beantragen ist. 

  • Die DVKG bietet diese notwendigen technischen Voraussetzungen als Lösung an. Diese technische Lösung findet bei der DVKG bereits für andere Themen der Compliance Anwendung.

 

WICHTIG, alle anderen Sozialversicherungsnachweise, die für Geschäftsreisen ausserhalb der EU&EFTA Staaten zu beantragen sind, bleiben von der neuen Verordnung unberührt. Die Sozialversicherungsnachweise sind weiterhin für jede Geschäftsreise ausserhalb der EU&EFTA Staaten zu beantragen. 

Gerne kontaktieren Sie die Vertriebskollegen für weitere Fragen und Vorgehensweisen. 

Liebe Grüße

Ihr ÖVKG Team

Vietnam - Arrival Card

29.06.2026

Seit Mitte April 2026 - beginnend mit dem Flughafen Tan Son Nhat in Ho-Chi-Minh -  ist vor Einreise in Vietnam eine Arrival Card auszufüllen. Mittlerweile ist die Arrival Card auch an zahlreichen weiteren Einreiseorten vorgeschrieben. 

Bitte beachten Sie, dass die Arrival Card bei JEDER Einreise erneut beantragt werden muss. 

Das Team der ÖVKG untersützt Sie gerne.

Ihr ÖVKG Team

ÖVKG

ÖVKG Visa und Konsular Gesellschaft

SPIELREGELN

ÜBER UNS

© 2026 ÖVKG Visa und Konsular Gesellschaft mbH · Impressum