ETA für GROSSBRITANNIEN, weitere Staaten verpflichtend zur Beantragung
14.11.2024, 13:17 Uhr
Das Vereinigte Königreich (Großbritannien) wird die Pflicht der Beantragung eines ETA (Electronic Travel Authorisation) für weitere Staaten verpflichtend einführen:
Staaten mit Beantragungspflicht:
Staaten mit Beantragungspflicht ab 8. Januar 2025:
Staaten mit Beantragungspflicht ab 2. April 2025:
Welche Tätigkeiten sind mit einem UK ETA erlaubt?
Sie können ein UK ETA bekommen, wenn Sie
- für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten als Tourist, zum Besuch von Familie und Freunden, aus geschäftlichen Gründen oder für ein Kurzzeitstudium in das UK kommen
- für bis zu 3 Monate mit der Creative Worker visa concession in das UK kommen
- für ein permitted paid engagement in das UK kommen
- durch das UK reisen (Transit) – auch wenn Sie die britische Grenzkontrolle nicht passieren
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Ihr ÖVKG Team
Schließtag Konsulat Vietnam
06.11.2024, 12:31 Uhr
Das vietnamesische Konsulat teilt mit, dass es am 13.11.2024 geschlossen bleibt.
US Visa Application – Neues system für U.S. Visa Services ab 26.October 2024
16.10.2024, 00:00 Uhr
Sehr geehrter Damen und Herren,
Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass die amerikanische Botschaft ein neues Terminbuchungssystem bekommt.
Bitte beachten Sie folgendes:
- zwischen 23.10.2024 und 25.10.2024 können keine Termine gebucht werden
- es kann zu Verzögerungen bei der Zusendung der Pässe kommen
- das Call Center steht von 23.10.2024 -25.10.2024 nicht zur Verfügung
Ihr ÖVKG Team
Einführung der Systeme EES und ETIAS
16.10.2024, 00:00 Uhr
Guten Tag,
die Europäische Union wird die Systeme EES und ETIAS einführen. Nachfolgend erhalten Sie eine Erläuterung und weiterführende Informationen:
ETIAS (European Travel Information and Authorisation System) – Einführungsdatum in 2025 noch nicht definiert:
- Zweck:
- ETIAS dient der Vorab-Genehmigung von Reisen in den Schengen-Raum für Bürger von Ländern, die derzeit kein Visum für Kurzaufenthalte (bis zu 90 Tage) benötigen. Es ist ein System zur Sicherheitsüberprüfung von Reisenden, bevor sie überhaupt in den Schengen-Raum einreisen.
- Funktion:
- Reisende aus visumfreien Ländern müssen vor der Einreise online eine ETIAS-Genehmigung beantragen. Das System überprüft die Informationen des Reisenden in verschiedenen Datenbanken (z. B. Interpol, Europol, EES, etc.), um potenzielle Sicherheitsrisiken, wie kriminelle Aktivitäten oder Terrorismus, zu identifizieren. Die Genehmigung wird in der Regel innerhalb weniger Minuten erteilt und bleibt für drei Jahre gültig oder bis zum Ablauf des Reisepasses.
- Zielgruppe:
- Bürger aus visumfreien Drittstaaten (z. B. USA, Kanada, Australien), die in den Schengen-Raum reisen wollen.
- Nächste Schritte:
- Ein ETIAS Antrag wird vor der Reise gestellt.
- Die DVKG wird rechtzeitig einen erlebbar einfachen Antragsprozess zur Verfügung stellen.
EES (Entry-Exit System) – Einführung aktuell geplant für den 10. Nov. 24:
- Zweck:
- Das EES erfasst und speichert Informationen über Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen in den Schengen-Raum. Es ersetzt das bisher manuelle Stempeln von Pässen an den Grenzübergängen durch ein elektronisches System, das sowohl Einreisedaten als auch Ausreisedaten speichert.
- Funktion:
- Das EES registriert biometrische Daten (Fingerabdrücke, Gesichtserkennung) und speichert die Dauer des Aufenthalts im Schengen-Raum. Es soll dabei helfen, Überziehungen der erlaubten Aufenthaltsdauer (in der Regel 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) zu verhindern und die Rückverfolgung illegaler Einreisen zu verbessern. Außerdem unterstützt es die Grenzbehörden bei der besseren Kontrolle und Verwaltung der Außengrenzen.
- Zielgruppe:
- Alle Drittstaatsangehörigen, die in den Schengen-Raum einreisen, sowohl jene, die ein Visum benötigen, als auch jene aus visumfreien Ländern.
- Nächste Schritte:
- Keine weiteren vorbereitenden Schritte für den Reisenden notwendig.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Liebe Grüße
Ihr ÖVKG Team
China: Visumbefreiung für weitere Länder
10.10.2024, 13:33 Uhr
Aktueller Kommunikation entnehmen wir, dass die aktuell bis Ende 2025 bestehende 15-tägige visafreie Einreisemöglichkeit in die Volksrepublik China für Staatsangehörige
- der Französischen Republik,
- der Bundesrepublik Deutschland,
- der Italienischen Republik,
- des Königreichs der Niederlande,
- des Königreichs Spanien
- von Malaysia
- von Österreich,
- der Schweiz,
- von Irland,
- von Ungarn,
- von Belgien sowie
- von Luxemburg
- von Polen
- von Australien sowie
- von Neuseeland
ab dem 15. Oktober 2024 (vorerst bis Ende 2025) auch für Staatsbürger
- von Portugal
- von Griechenland
- von Zypern
- von Slowenien
geplant ist. Die Befreiung von der Visumplicht soll ausschließlich für folgende Zwecke und Bestimmungen gültig sein:
- Tourist – einmalige Einreise - maximaler Aufenthalt von bis zu 15 Tagen
- Geschäftlich - einmalige Einreise - maximaler Aufenthalt von bis zu 15 Tagen
- Familienbesuche – einmalige Einreise - maximaler Aufenthalt von bis zu 15 Tagen
- Transit
Die Befreiung soll NICHT für folgende Zwecke gelten:
- Einen Aufenthalt von mehr als 15 Tagen
- Mehrmalige Einreisen
- InhaberInnen österreichischer Dienstpässe
- Alle anderen, nicht oben erwähnten, Kategorien (z.B. Arbeitsvisum, Konferenzvisum, etc.)
Sobald uns nähere Informationen vorliegen, informieren wir Sie selbstverständlich erneut.
Bei Fragen stehen Ihnen die ÖVKG Konsularberater jederzeit zur Verfügung.
Ihr ÖVKG Team