ETA für GROSSBRITANNIEN, weitere Staaten verpflichtend zur Beantragung
14.11.2024, 13:17 Uhr

Das Vereinigte Königreich (Großbritannien) wird die Pflicht der Beantragung eines ETA (Electronic Travel Authorisation) für weitere Staaten verpflichtend einführen:

Staaten mit Beantragungspflicht:

UK_Länder_6

Staaten mit Beantragungspflicht ab 8. Januar 2025:

UK_Länder_08012025

Staaten mit Beantragungspflicht ab 2. April 2025:

UK_Länder_20250402

Welche Tätigkeiten sind mit einem UK ETA erlaubt?

Sie können ein UK ETA bekommen, wenn Sie

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Ihr ÖVKG Team

 

 

Schließtag Konsulat Vietnam
06.11.2024, 12:31 Uhr

Das vietnamesische Konsulat teilt mit, dass es am 13.11.2024 geschlossen bleibt.

US Visa Application – Neues system für U.S. Visa Services ab 26.October 2024
16.10.2024, 00:00 Uhr

Sehr geehrter Damen und Herren,

Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass die amerikanische Botschaft ein neues Terminbuchungssystem bekommt.

Bitte beachten Sie folgendes:

- zwischen 23.10.2024 und 25.10.2024 können keine Termine gebucht werden

- es kann zu Verzögerungen bei der Zusendung der Pässe kommen

- das Call Center steht von 23.10.2024 -25.10.2024 nicht zur Verfügung

 

Ihr ÖVKG Team

 

Einführung der Systeme EES und ETIAS
16.10.2024, 00:00 Uhr

Guten Tag,

die Europäische Union wird die Systeme EES und ETIAS einführen. Nachfolgend erhalten Sie eine Erläuterung und weiterführende Informationen:

ETIAS (European Travel Information and Authorisation System) – Einführungsdatum in 2025 noch nicht definiert:

EES (Entry-Exit System) – Einführung aktuell geplant für den 10. Nov. 24:

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Liebe Grüße

Ihr ÖVKG Team

China: Visumbefreiung für weitere Länder
10.10.2024, 13:33 Uhr

Aktueller Kommunikation entnehmen wir, dass die aktuell bis Ende 2025 bestehende 15-tägige visafreie Einreisemöglichkeit in die Volksrepublik China für Staatsangehörige

ab dem 15. Oktober 2024 (vorerst bis Ende 2025) auch für Staatsbürger

geplant ist. Die Befreiung von der Visumplicht soll ausschließlich für folgende Zwecke und Bestimmungen gültig sein:

Die Befreiung soll NICHT für folgende Zwecke gelten:

Sobald uns nähere Informationen vorliegen, informieren wir Sie selbstverständlich erneut.

Bei Fragen stehen Ihnen die ÖVKG Konsularberater jederzeit zur Verfügung.

Ihr ÖVKG Team