Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Konsulat von Südkorea teilt mit, dass die Botschaft am 5.4.2024 geschlossen ist.
Liebe Grüße
Ihr ÖVKG Team
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Konsularprovider von Saudi-Arabien teilt mit, dass die Botschaft von 8.4.2024 bis 12.04.2024 auf Grund von Ramadan/Zuckerfest geschlossen hat.
Bitte rechnen Sie mit längeren Bearbeitungszeiten.
Liebe Grüße
Ihr ÖVKG Team
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Konsulat von Bangladesch teilt mit, dass die Botschaft am 5.4.2024, sowie von 9.4.2024 bis 11.04.2024 geschlossen hat.
Bitte rechnen Sie mit Verzögerungen in der Bearbeitung der Visa.
Liebe Grüße
Ihr ÖVKG Team
Die Einreichstelle für Beantragungen eines Visums für Großbritannien (TLScontact), teilt mit, dass sie ab 01.04.2024 unter der folgenden neuen Adresse zu finden sind:
Albertgasse 35, 1080 Wien
Interviewtermine für Großbritannien Visa werden ab April an oben genannter Adresse abgehalten.
Ihr ÖVKG Team
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die chinesische Botschaft in Wien teilt mit:
http://at.china-embassy.gov.cn/det/qz/vbsg/202403/t20240307_11255722.htm
Bitte beachten Sie ebenfalls folgende Information der chinesischen Botschaft:
Wer zu Geschäfts-, Reise- und Tourismuszwecken, zum Besuch von Verwandten und Freunden oder auf der Durchreise nach China kommt und die nötigen Voraussetzungen für die Visumsfreiheit erfüllt, dem wird die Einreise gestattet. Vorab nehmen die chinesischen Grenzkontrollbehörden hierzu im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen eine Überprüfung vor. Sollten die Einreisegründe nicht im Einklang mit den Vorgaben zur Befreiung von der Visumspflicht stehen oder einer Einreise andere rechtliche Gründe im Wege stehen, sind die Grenzkontrollbehörden berechtigt, die Einreise gemäß den geltenden Gesetzen zu verweigern. Wir empfehlen, Einladungsschreiben, Flug- und Hotelbuchungsbelege sowie andere Unterlagen, die den Zweck Ihres Besuchs belegen, mitzuführen. Wer zu Arbeits-, Studien- oder Berichterstattungszwecken nach China kommt, muss weiterhin ein entsprechendes Visum beantragen.
Die Befreiung der Visumplicht gilt ausschließlich für folgende Zwecke und Bestimmungen:
Die Befreiung gilt NICHT für folgende Zwe >Einen Aufenthalt von mehr als 15 Tagen
Sollten Sie künftig ein Visum für eine zweimalige oder mehrmalige Einreise mit einer Gültigkeit von 6 oder 12 Monaten anstreben, müssen Sie auch künftig alle Vorvisa und die entsprechenden Ein-/Ausreisestempel nachweisen können, was durch eine visumfreie Einreise nicht mehr gegeben wäre.
Um Komplikationen und lange Wartezeiten bei der Einreise zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Ausstellung eines Visums vorab.
Ihr ÖVKG
Team