China: an österreichischen Feiertagen geschlossen
Saudi Arabien: an österreichischen Feiertagen geschlossen, sowie von 27.12.2023 - 29.12.2023
Indien: an österreichischen Feiertagen geschlossen
Brasilien: an österreichischen Feiertagen geschlossen, sowie von 27.12.2023 - 29.12.2023
Russland: voraussichtlich an österreichischen Feiertagen geschlossen, sowie von 2.1.2024 - 8.1.2024
Südkorea: an österreichischen Feiertagen geschlossen
Vietnam: an österreichischen Feiertagen geschlossen
Bitte beachten Sie, dass zur Weihnachtszeit eventuell nicht alle Services wie Express- oder Sameday-Bearbeitungen seitens der Botschaften angeboten werden bzw. möglich sind.
Bitte planen Sie entsprechen mehr Zeit ein.
Unser Öffnungszeiten rund um Weihnachten und Silvester sind:
25.12.2023 bis 26.12.2023: GESCHLOSSEN
27.12.2023-29.12.2023: Geöffnet von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
01.01.2024: GESCHLOSSEN
02.01.2024-05.01.2024: Geöffnet von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Ab 08.01.2024 sind wir wieder MO-FR von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr für Sie da!
Die chinesische Botschaft in Berlin teilt mit:
Vom 01.12.2023 bis zum 30.11.2024 können die Staatsangehörigen der Französischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik, des Königreichs der Niederlande, des Königreichs Spanien und Malaysia, die über einen gültigen gewöhnlichen Reisepass verfügen, die Visumfreiheit genießen, wenn die Reise folgenden Zwecken dient wie geschäftlichen Tätigkeiten, Tourismus, Familien- und Freundbesuch sowie Transit und der Aufenthalt maximal 15 Tage nach der Einreise in die Volksrepublik China dauert.
Es wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Staatsangehörigen der oben genannten Staaten die Visumpflicht bleibt, wenn deren Reisezwecke über die obenerwähnten hinausgehen, deren Aufenthalt länger als 15 Tage dauert und wenn sie(Staatsangehörige von Malaysia sind in diesem Fall ausgenommen) einen Dienstpass besitzen.
Ihr ÖVKG Team
Das Haager Apostille-Übereinkommen tritt ab dem 7. November 2023 zwischen Österreich und der Volksrepublik China in Kraft. Damit entfällt die Notwendigkeit, Urkunden aus dem jeweiligen Ausstellerstaat durch die dort akkreditierten Auslandsvertretungen des Zielstaates zur Verwendung im Zielstaat legalisieren zu lassen. An die Stelle der Legalisation für öffentliche Urkunden tritt damit künftig die sogenannte „Apostille“. Durch die angebrachte Apostille wird bestätigt, dass die Unterschrift echt und der Aussteller der Urkunde entsprechend befugt ist.
Ihr ÖVKG Team
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die chinesische Botschaft teilt mit, dass der chinesische Konsularprovider sowie die chinesische Botschaft an folgenden Tagen geschlossen hat.
29.09.2023 bis inklusive 02.10.2023
Bitte planen Sie entsprechen mehr Zeit bei der Beantragung Ihres Visums ein.
Liebe Grüße
Ihr ÖVKG Team