Kommen Ihnen diese Fragen bekannt vor?
A1- Bescheinigung:
Die A1- Bescheinigung dient als Nachweis, dass der Arbeitnehmer während seiner Dienstreise/Entsendung ins Ausland nach wie vor über das Heimatland sozialversichert ist.
Dadurch wird eine Doppelbesteuerung der Sozialversicherungsbeiträge verhindert.
Das A1 Formular ist unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes, der Funktion oder der Branche bei dienstlichen Reisen in die EU-/ EFTA- Staaten sowie Vertragsstaaten mitzuführen.
EU-Meldung:
Im Jahr 2016 haben die EU-Mitgliedsstaaten die definierten Anforderungen der Entsenderichtlinie 96/71/EG sowie Richtlinie 2014/67/EU in nationales Recht umgesetzt.
Ziel dieser Richtlinie ist es, LOHN- und SOZIALDUMPING zu vermeiden bzw. zu bekämpfen.
Die EU-Meldepflichten finden Anwendung auf entsandte Arbeitnehmer, sogenannte „Posted Worker“, deren Aufenthalt – je nach Land, Dauer, Tätig, Branche – der Arbeitsbehörde, der Sozialbehörde oder der Behörde für Arbeitssicherheit vor dem Einsatz gemeldet werden muss.
Im Zielland müssen Mindeststandards wie gleiche Löhne (Equal Pay), Arbeitszeiten, Arbeitspausenregelungen, Urlaubsregelungen, u.v.m. eingehalten und dokumentiert werden.
Eine Missachtung der Meldepflicht kann zu erheblichen Sanktionen und weitreichenden Konsequenzen für das entsendende Unternehmen wie auch das empfangene Unternehmen führen.
Die ÖVKG unterstützt Sie im EU-Meldeprozess in folgenden Bereichen:
Unser innovatives und benutzerfreundliches Online-Portal ermöglicht es Ihnen, Aufträge jederzeit einzubuchen, rund um die Uhr den Bearbeitungsstatus einzusehen sowie dritten Personen - z.B. Ihrer HR-Abteilung - Zugriff zur Einsicht und/oder Bearbeitung freizugeben.
Und auch auf der Kostenseite bieten wir maximale Transparenz durch eine klare Gesamtkostendarstellung der von Ihnen gewählten Services.
Sie wollen mehr darüber wissen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht:
Karin Mogy
Vertriebsleiterin/Prokuristin
Tel.: +43 676 842 301 200
E-Mail: karin.mogy@oevkg.at