Das US-Konsulat in Wien kann seit dem 15.07.2020 sogenannte National Interest Exceptions (NIE) – Ausnahmen für die Einreise in die USA erteilen, wenn die Einreise im nationalen wirtschaftlichen Interesse der USA liegt. Mit diesen Ausnahmen können unter anderem Geschäftsreisende trotz der nach wie vor gültigen Präsidial Erlässe vom 11. März 2020 (Einreiseverbot aus dem Schengenraum) und 22. Juni 2020 (Einreiseverbot zum Schutz des US-Arbeitsmarktes) mit einem gültigen Visum in die USA einreisen. Besitzer eines gültigen Geschäftsvisums (B-Visum) müssen persönlich eine Nachricht per E-Mail an consulatevienna@state.gov richten, um einen Interviewtermin zu vereinbaren, bei dem die Dringlichkeit der Einreise besprochen und über den Erhalt der NIE- Ausnahme entschieden wird. Bitte fügen Sie im E-Mail an das US-Konsulat jedenfalls Ihre Reisepasskopie, einen Scan des gültigen Visums und falls vorhanden die DS160-Confirmation des ursprünglichen Visumantrags an.
Immer wieder kursieren unterschiedliche Gerüchte am Markt, ob China-Visa wieder ausgestellt werden oder nicht. Wir haben für Sie abseits der chinesischen Botschaft in Wien auch die WKO in Peking kontaktiert und möchten Ihnen gerne
folgende Informationen weitergeben.
Quelle: WKO Peking
GESCHÄFTSREISEN NACH CHINA
Die Einreise ins chinesische Festland wird nach wie vor - mit wenigen Ausnahmen - nur chinesischen Staatsbürgern gestattet.
Ausnahmen:
In dringenden und begründeten Fällen können jedoch Visa für Schlüsselkräfte beantragt werden. Eine Garantie für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung besteht nicht. Neben den üblicherweise erforderlichen Dokumenten wird ein formloses Schreiben des entsendenden Unternehmens benötigt, aus dem die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Reise hervorgehen.
Darüber hinaus muss eine Einladung des Außenamts (Foreign Affairs Office - FAO) der Provinz vorgelegt werden, die in der Regel formularmäßig ausgestellt wird. Die Kontaktaufnahme mit dem lokalen FAO erfolgt dabei durch den chinesischen Geschäftspartner bzw. die Niederlassung vor Ort.
Für Personen, die aus dem Ausland einreisen, gilt in China ausnahmslos eine zweiwöchige Quarantänepflicht. Bei der Ankunft werden Coronavirus-Tests durchgeführt. Die Kosten für die Quarantäne hat das Unternehmen/der Reisende zu tragen. Nach erfolgter Quarantäne ist eine Weiterreise innerhalb des Landes unter bestimmten Auflagen möglich, die regional jedoch sehr unterschiedlich sind. Auflagen und Reisebeschränkungen können sich jederzeit kurzfristig ändern.
In Hongkong ist die Einreise bis auf Weiteres nur Personen mit Wohnsitz in Hongkong gestattet. Der Transit am Hongkonger Flughafen ist unter bestimmten Bedingungen möglich, ein Transit von und nach Festlandchina ist jedoch nach wie vor nicht erlaubt.
Die WKO kann Sie gerne bei der Kommunikation mit den lokalen Behörden unterstützen.
Wichtig: Wenn eine entsprechende Einladung vorliegt, unterstützt Sie die ÖVKG gerne in gewohnter Weise bei der Beschaffung des Visums.
Bitte finden Sie hier die aktuellsten Informationen zu den Botschaften
Bitte finden Sie alle Informationen unter:
https://oevkg.at/de/griechenland_covid19_onlineregistrierung
BItte finden Sie alle Informationen unter: