ÖVKG-Öffnungszeiten während CORONA
Unser Team ist auch in diesen herausfordernden Zeiten für Sie da und wird Ihr Anliegen so rasch als möglich bearbeiten. Die Gesundheit aller Mitarbeiter und Kunden hat für uns oberste Priorität.
Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 0900-1300 Uhr unter 01/ 361 55 20.
Sollten Sie uns außerhalb dieser Zeit erreichen wollen, können Sie gerne durch das Drücken der Taste 1 auf Ihrem Telefon eine Rückruffunktion aktivieren und uns eine Nachricht hinterlassen. Sie werden dann so rasch als möglich zurückgerufen.
Per E-Mail erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 0830-1600 Uhr unter wien@oevkg.at
Persönliches Erscheinen in unserem Büro ist derzeit nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Wir danken für Ihr Verständnis.
Reisende, die am Flughafen Wien landen und kein Gesundheitszeugnis mitführen, können den vom Flughafen Wien durchgeführten Corona-Test nur in Anspruch nehmen, wenn sie einen Wohnsitz UND einen Aufenthaltstitel für Österreich vorweisen können.
Ankommende Passagiere ohne Gesundheitszeugnis werden von den Behörden umgehend zur Quarantäne gebracht. Die Reisenden müssen einen Corona-Test im Labor im Quarantäneort machen. Hier kann es zu längeren Wartezeiten kommen.
Das russische Konsulat in Wien sowie der Konsularprovider / Einreichstelle teilen mit, dass aufgrund der aktuellen Situation bis auf Weiteres keine Visumbeantragungen entgegengenommen werden.
Der Bürgermeister von Moskau hat einen Erlass verabschiedet, laut dem alle Anreisenden aus China, Südkorea, Iran, Frankreich, Deutschland, Spanien, Großbritannien, Norwegen, der Schweiz und den USA eine 14tägige häusliche Quarantäne einhalten müssen. Diese Liste wird zeitnah erneuert, wenn sich die Lage in den jeweiligen Ländern ändert. Zum jetzigen Zeitpunkt ist Österreich nicht in dieser Liste angeführt.
Wir bitten Sie aktuelle Informationen auf der Seite des österreichischen Außenministeriums abzurufen.
Alle bestehenden Visa (EVisa und Visa ausgestellt am Konsulat) sind bis 15.April 2020 ausgesetzt - diese Regelung gilt für alle Reisende außer Diplomaten, Offizielle Besuche mit Dienstreisepass, UN Delegierte und Inhaber von Arbeits- und Projektvisa.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Fluggesellschaft und/oder an das österreichische Außeniminsterium.