Aktuelles

SÜDKOREA - Quarantänebefreiung wieder möglich

01.02.2021

Trotz Verlängerung der Aufhebung der Quarantänebefreiung bis 18.02.2021 gibt es seit 01.02.2021 eine Ausnahmeregelung für unentbehrliche Arbeitseinsätze in Südkorea: wenn ein "Quarantine Exemption" bei den Behörden in Südkorea ausgestellt wird, kann die Quarantänebefreiung von der Botschaft in Wien bestätigt werden.

CHINA - ab sofort zusätzliche Unterlagen für die Einreichung notwendig

28.01.2021

Das Konsulat von China teilt mit, dass ab sofort folgende zusätzliche Unterlagen für die Einreichung eines Visums notwendig sind:

  • Firmeneinladung aus China mit Stempel
  • Eine Kopie des letzten chinesischen Visums (wenn sich das letzte Visum in einem anderen Reisepass befand, bitte auch eine Kopie des anderen Reisepasses vorlegen)
  • Eine Kopie von noch gültigen Visa anderer Ländern  (wenn sich das noch gültige Visum in einem anderen Reisepass befindet, bitte auch eine Kopie des anderen Reisepasses vorlegen)

SÜDKOREA - Quarantänebefreiung: Frist bis 18.02.2021 verlängert

22.01.2021

das Konsulat von Südkorea teilt mit, dass die Frist der Nicht-Ausstellung von Quarantänebefreiungen bis einschließlich 18.02.2021 verlängert wurde, d.h. dass alle Einreisenden sich in eine Quarantäne begeben müssen.

Informationen zur Online-Einreiseregistrierung für Österreich

13.01.2021

Hier finden Sie erste FAQs zur Online Registrierung bei Einreise in Österreich - https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ--Reisen-und-Tourismus.html sowie das notwendige Online Formular in DEUTSCH und ENGLISCH!

SÜDKOREA- Neuigkeiten zu medizinischem Attest und IEC( Isolation Exemption Certificate)

08.01.2021

Die Bostchaft von Südkorea in Wien teilt folgende Neuerungen, gültig ab 08. Jänner 2021, mit:

- zur Visumbeantragung ist kein ärztliches Attet mehr nötig,

- bei der Einreise muss ein negatives PCR-Test vorliegen, der nicht älter als 72 Stunden ist

- kann aufgrund der Virus-Mutation in Europa kein Isolation Exemption Certificate mehr ausgestellt werden. Diese Regelung gilt vorerst bis 28.01.2021 mit der Möglichkeit der Verlängerung

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