Aktuelles

Das chinesische Visa Application Center ist auf Grund des chinesischen Neujahrs von 5.2 bis 7.2.2019 geschlossen

15.01.2019

Das chinesische Visa Application Center ist auf Grund des chinesischen Neujahrs von 5.2 bis 7.2.2019 geschlossen.

Bitte beachten Sie, dass es an den Werktagen vor und nach den Feiertagen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.

Preisliste 2019

08.01.2019

Bitte finden Sie hier unsere neue Preisliste für das Jahr 2019

BREXIT - VISA / Einwanderungspolitik UK

20.12.2018

Guten Tag, 

die Britische Regierung hat ihre künftige Einwanderungspolitik vorgestellt: 

  • EU-Bürger die aktuell in UK leben und arbeiten und die die bis zum Ende der Übergangsregelung im Dezember 2020 nach UK zum Leben und Arbeiten kommen, haben das Recht auf einen dauerhaften Aufenthaltsstatus. Dieser Status muss beantragt werden. 
  • Bewerber für ein Arbeits- und Aufenthaltsvisum werden ein Jahresgehalt in bestimmter Höhe nachweisen müssen. Im aktuellen Entwurf ist keine Gehaltsgrenze festgelegt. In früheren Regierungsplänen ist eine Gehaltsgrenze von 30.000 Pfund notiert. Des weiteren wird die Qualifikation des Bewerbers entscheidend für die Vergabe von Arbeits- und Aufenthaltsvisa sein. 
  • Touristen und Besucher aus der Europäischen Union dürfen weiterhin ohne Visa einreisen und sich für bis zu 3 Monate im Land aufhalten. Nach der Übergangsphase wird für die Einreise nicht mehr der Personalausweis genügen, sondern es wird der Reisepass vorzulegen sein. 

Über weitere Details zu den Leitlinien der künftigen Einwanderungspolitik nach dem Brexit halten wir Sie informiert. 

Besten Gruß

ÖVKG Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr

17.12.2018

UNSERE ÖFFNUNGSZEITEN ÜBER WEIHNACHTEN UND NEUJAHR:

24.12.2018 – geschlossen

27.12.2018 – 08:30 bis 16:00 Uhr

28.12.2018 – 08:30 bis 16:00 Uhr

31.12.2018 – 08:30 bis 12:30 Uhr

Änderungen Dokumente CHINA

17.12.2018

Seit 17.12.2018 werden die Visumanträge beim Konsularprovider Chinese Visa Application Centre beantragt. Der Konsularprovider hat uns bereits heute folgende Änderungen mitgeteilt, die ab sofort wirksam sind:

- Unterschrift am Visumantrag kann nicht mehr in Vertretung unterschrieben werden sondern muss immer vom Reisenden in Original unterschrieben werden (auch wenn dies in Teil 5 im Visumantrag theoretisch möglich wäre)

- In der Einladung muss ab sofort der Name des Reisenen UND die Reisepassnummer angeführt sein

- Den Unterlagen muss ab sofort eine Datenschutzerklärung beigelegt werden, die ebenfalls vom Reisenden unterschrieben werden muss (hier reicht die Unterschrift in Kopie) - diese finden Sie unter dem Punkt "Ihre Destination" und "Dokumentenmuster"

- Den Unterlagen soll eine Reisepasskopie beigelegt werden

 

Vielen Dank für die Berücksichtigung bei zukünftigen Aufträgen.

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