Die Botschaft von Burundi informiert:
Es ist ab sofort eine zusätzliche gut lesbare Farbkopie der Reisepassseite mit den persönlichen Daten einzureichen.
Ihr ÖVKG Team .
Die Botschaft von Tansania in Berlin informiert:
Für alle Geschäftsreisenden ist ab sofort ein Einladungsschreiben von dem Unternehmen in Tansania notwendig.
Ihr ÖVKG Team
Die Botschaft von Simbabwe informiert:
Ab sofort stellt die Botschaft keine Geschäftsvisa mehr aus. Diese erhalten Sie bei der Einreise oder online.
Touristenvisa kann man weiterhin in der Botschaft beantragen.
Ihr ÖVKG Team
Indonesien – Visum bei Ankunft wird nicht empfohlen
Das Konsulat von Indonesien informiert:
Geschäftsreisende können zur Zeit nur noch eingeschränkt mit einem Visum bei Ankunft (Visa on Arrival) zu geschäftlichen Besprechungen nach Indonesien einreisen.
Voraussetzung zur Visaerteilung bei Ankunft in Indonesien ist, dass das entsendende Unternehmen in Österreich und das zu besuchende Unternehmen in Indonesien den gleichen Firmennamen führen; das heißt, es muss sich um eine Tochterfirma oder Niederlassung des entsendenden Unternehmens handeln.
Ist dies nicht der Fall, muss nach Auskunft der Botschaft vor Reiseantritt ein reguläres Visum bei der Botschaft Indonesien beantragt werden.
Ihr ÖVKG Team
UPDATE: Region Shanghai: 6 Tage visafreier Transit-Aufenthalt
Deutsche Staatsangehörige sowie die Staatsbürger 50 weiterer (vorwiegend europäischer) Staaten können sich nach Angaben der chinesischen Immigrationsbehörden seit dem 30.01.2016 bis zu 144 Std. (6 Tage) visafrei in der Yangtze-Delta-Region (Stadt Shanghai und die Provinzen Jiangsu & Zhejiang) aufhalten, sofern sie über ein Weiterreiseticket in ein “Drittland” verfügen.
Diese Regelung gilt nur für Transitreisende, d.h. die Weiterreise muss in ein Drittland und darf nicht wieder zurück in das Herkunftsland erfolgen! Es wird darauf hingewiesen, dass als “Drittland" ein Reiseziel im asiatischen Raum oder Ozeanien definiert ist und nicht eine Rückreise in das Herkunftsland bzw. in ein Drittland, welches in Europa liegt, gemeint ist. Nach derzeitigem Kenntnisstand muss die Aufenthaltsdauer im “Drittland” nachweislich mindestens 72 Stunden betragen. Besteht für die Einreise in das Drittland Visapflicht, so ist das entsprechende gültige Visum hierfür nachzuweisen.
Ein- und Ausreise können demnach über die Flug- und Seehäfen Shanghai’s sowie die internationalen Flughäfen Nanjing und Hangzhou erfolgen; eine direkte Hin- und Rückreise ist weiterhin nur mit gültigem Visum möglich.
Detaillierte Informationen sind auf der Internetpräsenz der Shanghai Immigration Inspection unter http://www.sh-immigration.gov.cn/listPageEn.aspx?lx=40 verfügbar. Im weifelsfall wird empfohlen, rechtzeitig vor Reiseantritt beim zuständigen Chinese Visa Application Service Center (CVASC) oder bei der transportierenden Airline bzw. Schifffahrtsgesellschaft in Erfahrung zu bringen, ob im konkreten Fall die Beförderung ohne vorliegendes Visum für den Aufenthalt in der Region Shanghai zugesichert wird.