Reiseveränderungen durch Covid-19

Reiseregularien nach Covid-19

Die Ausbreitung des Virus Covid-19 hat auf die Reisebranche massive Auswirkungen. Angesichts der hochdynamischen Situation resultiert eine enorme Unsicherheit über zukünftige Handlungsmöglichkeiten. Welche Maßnahmen werden uns in der Vorbereitung der Reise und auf unseren Reisen begleiten? Wie werden wir nach der Covid-19 Krise reisen? Und die spannendste Frage, wann werden wir wieder wie gewohnt grenzenlos reisen? Dr. Julius Heintz, Geschäftsführender Gesellschafter der Deutschen und Österreichischen Visa und Konsular Gesellschaft (www.dvkg.de,www.oevkg.at) führt Aspekte auf, die das künftige Reiseverhalten mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflussen werden. Die Einschätzungen und der Ausblick stellen eine Momentaufnahme dar.

  Flugzeug                 

   Abbildung 1: Für jede Reise sind Dokumente notwendig.

 

Grenzschließungen

Österreich, Europa, weltweit haben Staaten die Grenzen für die Einreise geschlossen. Es gilt, die eigene Bevölkerung vor der Einfuhr des Covid-19 Virus durch Reisende zu schützen. Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten in Österreich hat zahlreiche Reisewarnungen ausgesprochen. Die unbeständige Lage weltweit birgt die Gefahr nicht einreisen und v.a. nicht ausreisen zu dürfen. Alexander Schallenberg, Außenminister Österreichs, erläutert in einer Aussendung: „Unser Ziel ist ganz klar: Wir wollen so bald wie möglich wieder die volle Reisefreiheit. Bevor das Coronavirus aber nicht global besiegt ist, wird es sie nicht geben können.“(1) Neben Alexander Schallenberg macht auch Österreichs Bundekanzler Sebastian Kurzkeine Hoffnung auf eine schnelle Rückkehr zu einem normalen Sommerurlaub in 2020:„Solange es keine Impfung oder keine wirksamen Medikamente gibt, wird uns diese Krankheit begleiten. So lange wird es auch die uneingeschränkte Reisefreiheit, wie wir sie gekannt haben, nicht geben.“(2) In der Bundesrepublik Deutschland wies der deutsche Außenminister Heiko Maas darauf hin, dass Bürger, die trotz der aktuellen Reisewarnung ihren Urlaub im Ausland antreten, im Ernstfall nicht durch die Regierung zurückgeholt werden.(3)

Eine Grenzöffnung innerhalb der Europäischen Union werden die Nationalstaaten individuell nach dem Status der Fallzahlen entscheiden. Die EU-Kommission begleitet die Staaten mit Empfehlungen, u.a. die Kontrollen an den Binnengrenzen in koordinierter Weise aufzuheben.(4)

Entfernte Destinationen in Asien, Amerika und Afrika werden ihre Grenzen zum Eigenschutz noch länger geschlossen halten. Vor allem Staaten mit einem limitierten Gesundheitssystem, werden die Grenzen erst zu einem späteren Zeitpunkt öffnen.

 

Eine umfangreiche Dokumentation ist zu erwarten

Für die Einreise sind je nach Destinationen unterschiedliche Dokumentationen notwendig. Geschäftsreisende innerhalb der EU/EFTA benötigen eine A1 Bescheinigung und gegebenenfalls eine EU-Meldung. Für Reisen in außer-europäische Länder benötigen Touristen wie Geschäftsreisende häufig ein Visum. Zahlreiche Dokumente sind notwendig für die Beantragung eines Visums. Eine Studie in Deutschland zeigt, dass die deutliche Mehrheit (86,9%) der Wirtschaftsunternehmen,sowie Organisationen/Institutionen mit Geschäftsreisenden in Deutschland einen größeren bürokratischen Aufwand erwarten, z.B. bei den Einreisedokumenten.(5)

  feder

Abbildung 2: Dokumentennachweis wird umfangreicher

Der Umfang der Dokumente wird v.a. durch gesundheitliche Regularien erweitert. Es ist zu erwarten, dass der Fokus auf den Gesundheitszustand zukünftig einen wichtigen Bestandteil im Rahmen der Dokumentationspflicht einnehmen wird. Der Umfang und Inhalt der Dokumentation wird je nach Antragsperiode unterschiedlich sein: 

1) Zeitraum bis zur Impfmöglichkeit

           a) Gesundheitsnachweis:

           Reisende werden zur Visa Beantragung eventuell einen Gesundheitsnachweis vorweisen müssen.                                                             Für ein Visum nach China (6) oder Süd-Korea ist beispielsweise ein Gesundheitsnachweis, ausgestellt innerhalb von 48 Stunden             vor Visum-Beantragung, erforderlich. Ergänzend kann ein Gutachten des Arztes (ärztliches Attest des Hausarztes oder                             Betriebsarztes) verlangt werden.

           b) Schnelltest:

           Sobald zuverlässige Schnelltests für die breite Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, wird ein negatives Ergebnis des Schnelltestes             zusätzlich zu den Antragsdokumenten angefordert. Im Fall von Flugreisen wird kurz vor der Ausreise z.B.am Airport / Gate                       ein Schnelltest wiederholt. Fliegen dürfen dann nur Passagiere mit einem negativen Testergebnis. Im Fall einer Geschäftsreise                 innerhalb Europas wird ein negatives Ergebnis im Meldeprozess als Dokumentationsnachweis hochgeladen. Umgesetzt wird                   diese Regel ab dem 1. Mai 2020, Pendler zwischen der Slowakei und Österreich müssen einen negativen Corona Virus-Test                   vorlegen, der nicht älter als 30 Tage sein darf. Ein Covid-19 Test wird ggf. auch für Touristen notwendig werden, so wird in                         Österreich über diese Maßnahme bereits diskutiert.(7)

2) Zeitraum nach einer Impfmöglichkeit

           Die Impfmöglichkeit wird die Rückkehr zum Reisen beschleunigen. Für Visa Beantragungen und EU-Meldungen wird der                         Impfnachweis möglicherweise zur Pflicht. Die Vorlage des Impfnachweises ist vergleichbar der Vorlage einer Gelbfieberimpfung               bei der Visum Beantragung in zahlreiche afrikanische Staaten. Abhängig der Beschaffenheit des Impfschutzes wird eine Einreise             voraussichtlich nur mit einen Vollschutz (ggf. bei mehrstufiger Impfung) oder mit einem Impfschutz von mindestens 6 Monaten                 über das Ausreisedatum hinaus (ggf. bei Ablauf des Impfschutzes) möglich sein. Für den letztgenannten Fall werden entweder                 die länger gültigen Visa mit mehrmaliger Einreise auf dem Prüfstand gestellt oder bei erneuter Einreise wird die Vorlage des                     Impfpasses notwendig.

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         Abbildung 3: Einreise in viele Afrikanische Staaten nur mit Impfnachweisen

 

Das staatliche Gesundheitsministerium reist ständig mit

Alle Gesundheitsnachweise bilden den Gesundheitszustand nur zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt ab. Die Möglichkeit, dass sich zwischen dem Messzeitpunkt und der Einreise der Gesundheitszustand ändert, ist stets gegeben. Damit besteht weiterhin die Gefahr für jeden Staat, dass der Reisende das Virus in das Land einführt. Wenn die Reisebeschränkungen reduziert werden sollen, wird es um so wichtiger, die Kontaktketten zurückzuverfolgen. Eine lückenlose Rückverfolgung wird nur mit technischen Möglichkeiten durchführbar sein. Es ist zu erwarten, dass Staaten, bei der Einreise den Nachweis bestimmter Apps auf dem persönlichen Smartphone oder einem digitalen Endgerät fordern werden. Fazit, das staatliche Gesundheitsministerium reist stets mit und eine für die Einreise notwendige Voraussetzung, macht eine Überwachung möglich.(8) Reisende werden Ihre Vorbereitung überdenken müssen und entscheiden, welche digitalen Endgeräte sie zukünftig auf Reisen mitnehmen werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Vielreisende mehrere Smartphones, Tablets und Notebooks für bestimmte Reisedestinationen besitzen werden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz in Deutschland warnte bereits im 4. Quartal 2019 zur Vorsicht bei China-Reisen, dass ein erhebliches Risiko für die digitale Kommunikation via Notebook und Mobiltelefon bestehe.(9)

MannmitHandy

Abbildung 4: Digitale Endgeräte werden verpflichtender ständiger Reisebegleiter

 

Zukünftiges Reisen

Der Schutz der eigenen Bevölkerung und die Vermeidung einer Überbelastung des Gesundheitssystems von außen, führt zu einer weitest gehenden weltweiten Schließung der staatlichen Grenzen. Gleichzeitig hat das österreichische Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten nach aktuellem Stand Reisewarnungen für 26 Staaten ausgesprochen. Für eine Rückkehr zu einer grenzenlosen Reisefreiheit sind die Aufhebung der Grenzschließung und der Reisewarnungen notwendig.

1) Grenzschließungen

Eine Aufhebung von Grenzschließungen wird von den Staaten weltweit sehr unterschiedlich behandelt werden. Es werden unterschiedliche Kriterien angewendet, die zu einer Öffnung der Grenzen für ausgewählte Staaten führen werden. Bilateral werden Staaten sich auf eine schrittweise Öffnung mit begleitenden Maßnahmen einigen. In Österreich wird z.B. über eine Öffnung für deutsche Touristen diskutiert.(10)

2) Reisewarnung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten 

Solange eine Reisewarnung des österreichischen Außenministeriums besteht, wird von touristischen Reisen abgeraten. Geschäftsreisende werden mit ihrem Arbeitgeber Rücksprache über geeignete Maßnahmen halten. Hier ist der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht verantwortlich, geeignete Schutz-und Sicherungsmaßnahmen zu treffen.

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten hat sein Beginn der Covid-19 Krise zahlreiche Sicherheitshinweise veröffentlicht.(11) Nur in wenigen Ausnahmefällen ist eine Einreise möglich. Bei der Einreise ins Ausland finden strenge Gesundheitskontrollen statt, u.a. wird Fieber gemessen und es wird ein Interview über die vergangenen Kontakte mit potentiellen Covid-19 Personen geführt. Eine anschließende 14-tägige Quarantäne ist in den meisten Fällen angeordnet. Auch nach der Rückkehr nach Österreich ist eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben. Wenige Berufsgruppen erhalten eine Sondergenehmigung, auch ohne eine 14-tägige Quarantänephase ihren Beruf weiter ausüben zu dürfen. Der Entfall einer 14-tägigen Quarantäne wird jeder Staat individuell entscheiden und ggf. auch davon abhängig machen, aus welchem Staat der Reisende eingereist ist.

weltkarte

Abbildung 6: Reisewarnung weltweit

Empfohlen wird an dieser Stelle sich stets bei Reisen ins Ausland beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten zu registrieren(12). In Notfällen erleichtert die Hinterlegung der Kontaktdaten bei der Reiseregistrierung die Kontaktaufnahme durch das Konsulat vor Ort.

 

Covid-19 Business Knigge und touristisches Verhalten

„Social distancing“ und „community masks” sind Begrifflichkeiten, die im täglichen Corona Reisejargon Einzug erhalten. Der Reisekoffer wird zukünftig Handschuhe und Mund-Nasen-Schutz Masken beinhalten. Das Flüssigkeiten Sortiment wird um ein 100 ml Desinfektionsmittel ergänzt werden. Die soziale Distanz wird eine Herausforderung auf der gesamten Reise. Wird die Economy Class ohne freien Mittelsitz gebucht, oder doch lieber die geräumigere Business Class? Wird im Hotel die Liege rechts und links gleich mitreserviert oder fällt der Gang an den Pool aus?

 

Wann kehrt die Reisefreiheit zurück?

Für eine Rückkehr zu einem grenzenlosen Reisen wird zuerst ein Impfstoff oder ein Medikament flächendeckend existieren müssen. In vier Phasen wird Reisen wieder möglich sein, i) Inlandsreisen, ii) Reisen zwischen Staaten mit bilateralen Vereinbarungen, iii) innerkontinentale Reisen (z.B. EU) und iv) internationale Reisen. Prof. Christian Laesser führt in der Neuen Zürcher Zeitung aus, dass es eine Rückkehr zur international Reisefreiheit im Jahr 2021 geben wird.(13)

Kanada

Abbildung 7: Kanada, leer Stühle warten auf Touristen

Die Geschäftsreise wird sich früher wiederbeleben als der Tourismus. Die deutliche Mehrheit (86,9%) der Wirtschaftsunternehmen, sowie Organisationen/Institutionen mit Geschäftsreisenden erwarten beispielsweise in Deutschland, dass die Zahl der Geschäftsreisen wieder zunehmen wird, aber nicht mehr auf das alte Niveau steigt. 63 Prozent rechnen damit, dass die Notwendigkeit von Reisen in Zukunft sorgfältiger geprüft wird.(14) Laut dem Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes in Deutschland wird der Tourismus in einem realistischen Szenario Ende Juni 2022 die Phase der Normalisierung erreichen und damit 80% der erzielbaren Umsätze branchenweit im Vergleich zum Bezugsjahr 2019 generieren.(15) Ein ähnliches Bild ist für Österreich zu erwarten.

 

Fazit

Covid-19 wird einen erheblichen Einfluss auf das zukünftige Reisen nehmen. Der Gesundheitszustand wird zum Kernkriterium, ob gereist werden darf. Anfänglich wird ein ärztlicher Nachweis erbracht, im Weiterenwerden Schnelltests den Gesundheitszustand auf Covid-19 erfassen. Nach der Einführung einer Impfmöglichkeit, wird ohne einen Covid-19 Impfnachweis eine Einreise abgelehnt. Die Vorbereitung von Dokumenten, Nachweisen und der Auswahl der Mitnahme von digitalen Endgeräten wird umfangreicher und komplexer. Die Kriterien für die Vergabe von Visa und Einreiseerlaubnissen und die Kontrollen der Entsendungen innerhalb Europas, werden um den Aspekt der Gesundheit ergänzt. Die vielen unterschiedlichen Maßnahmen und Kriterien, werden für lange Zeit unübersichtlich bleiben bis sich einheitliche Standards etablieren.

Die Österreichische Visa und Konsular Gesellschaft navigiert Sie erlebbar einfach, sicher und zielorientiert zu Ihrem Visum, Ihrer EU-Meldung, A1 Bescheinigung oder Ihrer Legalisation.

 

Die Einschätzungen und der Ausblick stellen eine Momentaufnahme dar.

 

Dr. Julius Heintz, KW 20, 2020

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Quellenverzeichnis:

(1) Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, https://www.bmeia.gv.at/das-ministerium/presse/aussendungen/2020/04/aussenminister-schallenberg-wir-lassen-niemanden-im-stich-der-unverschuldet-in-eine-notlage-geraet/

(2) Salzburger Nachrichten SN https://www.sn.at/politik/innenpolitik/oesterreich-wird-das-comeback-gelingen-85816066

(3) Bild Zeitung, https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/corona-heiko-maas-sieht-keinen-grund-fuer-lockerung-von-reisewarnungen-70092916.bild.html

(4) Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/health/coronavirus-response/european-roadmap-lifting-coronavirus-containment-measures_de

(5) VDR-Service.de, https://www.vdr-service.de/nc/services-leistungen/fachmedien/news/einzelnews/news/geschaeftsreisen-deutsche-unternehmen-befuerchten-drastische-marktveraenderungen-durch-corona-krise

(6) Chinese Visa Application Service Center, https://www.visaforchina.org/CBR_EN/upload/file/20200414/Health%20Declaration%20Form%20for%20Visa%20Application.pdf

(7) Faz.net, https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/corona-oeffnet-oesterreich-die-grenzen-fuer-deutsche-touristen-16733171.htm

(8) Welt.de, https://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article196293081/China-Behoerden-sollen-Spionage-App-auf-Smartphones-installieren.html

(9) Bundesamt für Verfassungsschutz, https://www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/newsletter/newsletter-archive/bfv-newsletter-archiv/bfv-newsletter-2019-04-archiv/bfv-newsletter-2019-04-thema-04

(10) Faz.net, https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/corona-oeffnet-oesterreich-die-grenzen-fuer-deutsche-touristen-16733171.html

(11) Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/

(12) Reiseregistrierung, https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/auslandsservice/reiseregistrierung

(13) Neue Züricher Zeitung, https://www.nzz.ch/reisen/corona-tourismus-experte-zum-reisen-in-zeiten-des-virus-ld.1549850

(14) Neue Züricher Zeitung, https://www.nzz.ch/reisen/corona-tourismus-experte-zum-reisen-in-zeiten-des-virus-ld.1549850ice.de/nc/services-leistungen/fachmedien/news/einzelnews/news/geschaeftsreisen-deutsche-unternehmen-befuerchten-drastische-marktveraenderungen-durch-corona-krise

(15) Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes, https://www.kompetenzzentrum-tourismus.de/ueber-uns/aktuelles/356-recovery-check-belebung-des-touristischen-geschaefts-wird-nicht-vor-ostern-2021-abgeschlossen-sein

(16) Bildnachweis: shutterstock und istockphot

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